Der Wechsel weg vom Grundversorger ist einfacher als viele denken. Kein Papierkram, keine Unterbrechung – und in der Regel ohne lange Wartezeit.
Etwa 30–40 % aller deutschen Haushaltskunden werden noch zum Grundversorgungstarif beliefert – dem teuersten regulären Tarif auf dem Markt. Die meisten wissen nicht, dass sie das Problem mit einer 30-Minuten-Aktion lösen können.
Grundversorgung ist der Notfall-Tarif, den jeder Netzbetreiber per Gesetz anbieten muss. Er gilt automatisch für alle Haushalte, die keinen aktiven Wettbewerbs-Vertrag haben: neu Zugezogene (automatisch beim Einzug), Personen, deren Anbieter insolvent wurde, Personen, die nie aktiv einen Vertrag gewählt haben. Der Grundversorgungstarif ist kein schlechter Tarif in dem Sinne, dass er unseriös wäre – er ist schlicht nicht für Preissensible geeignet.
Der Unterschied ist erheblich: Ein Durchschnittshaushalt mit 3.000 kWh Jahresverbrauch zahlt in Grundversorgung typischerweise 30–60 % mehr als im günstigsten Wettbewerbstarif. Konkret: Grundversorgung oft 40–50 Ct/kWh Arbeitspreis; Wettbewerb: 25–35 Ct/kWh. Jahresersparnis: 150–500 Euro – je nach Region und Anbieter.
Denkfehler 1: 'Ich habe einen Vertrag, ich darf nicht kündigen.' Falsch. Grundversorgung hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen – keine Mindestlaufzeit. Denkfehler 2: 'Wechseln ist kompliziert und riskant.' Falsch. Wechsel dauert 2–4 Wochen, der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Denkfehler 3: 'Günstige Anbieter sind unseriös.' Falsch. Alle zugelassenen Anbieter in Deutschland sind BNetzA-reguliert. Billig bedeutet nicht schlecht.
Aus der Grundversorgung können Sie jederzeit mit 2 Wochen Frist kündigen – keine Jahresbindung, keine Saisonfenster. Guter Zeitpunkt: sofort nach Einzug in neue Wohnung (statt Grundversorgung überhaupt erst laufen lassen), nach Ankündigung einer Preiserhöhung des Grundversorgers, nach Ablauf eines alten Sondertarifs.
Der Ablauf ist identisch mit jedem anderen Wechsel: Tarifvergleich, neuen Vertrag abschließen, alten kündigen. Was Erstwechsler oft überrascht: Wechselbonus kann für 12–24 Monate gelten. Es gibt Tarife mit Preisgarantie – also keine Angst vor spontaner Erhöhung. Der erste Wechsel ist kein Risiko – er ist eine Korrektur.
Für den Wechsel genügt: Ihre Vertragsadresse und Postleitzahl, Zählernummer (auf Zählerschrank oder letzter Abrechnung), Jahresverbrauch in kWh (auf letzter Abrechnung). Sie müssen dem Grundversorger keinen Nachweis für den Wechsel liefern. Die Kündigung ist formlos – per E-Mail reicht.
Es gibt keine Kündigungsgebühr, kein Abnahmeminium, keine Vertragsstrafe – weil Grundversorgung kein normaler Sondertarif ist. Die 30 Minuten für Vergleich und Abschluss zahlen sich statistisch mit 300 Euro pro Jahr aus.
Der Wechsel in 14 Tagen: konkreter Zeitplan
| Tag | Aktion | Aufwand |
|---|---|---|
| Tag 1 | Jahresverbrauch auf letzter Abrechnung ablesen (kWh) | 2 Minuten |
| Tag 1 | Tarifvergleich mit eigenem Verbrauch | 10 Minuten |
| Tag 1–2 | Neuen Tarif online abschließen (PLZ + Verbrauch + IBAN) | 5 Minuten |
| Tag 3–7 | Bestätigung und Wechseldatum per E-Mail erhalten | abwarten |
| Tag 7–14 | Neuer Anbieter meldet sich beim Netzbetreiber an | automatisch |
| Wechseltag | Zählerstand ablesen und notieren | 1 Minute |
| +4 Wochen | Schlussrechnung vom Grundversorger prüfen | 15 Minuten |
Konkrete Ersparnis beim Wechsel – ein Rechenbeispiel
Haushalt mit 3.500 kWh/Jahr im Grundversorgungstarif (Süddeutschland, Stand 2026): Arbeitspreis 36 ct/kWh + Grundpreis 12 €/Monat. Jahreskosten: 3.500 × 0,36 + 144 = 1.404 €. Günstiger Wechseltarif: Arbeitspreis 26 ct/kWh + Grundpreis 9 €/Monat. Jahreskosten: 910 + 108 = 1.018 €. Ersparnis: 386 € pro Jahr. Wer 10 Jahre nicht wechselt, zahlt über 3.800 € zu viel.
Was passiert mit Abschlagszahlungen beim Wechsel?
Überbezahlte Abschläge werden nach der Schlussabrechnung zurükerstattet – gesetzlich innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende. Die Schlussabrechnung muss ebenfalls innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende zugestellt werden. Kommt sie später, mindert sich der Ansprüch des Grundversorgers um 1 % je Monat Verspätung (§ 40 Abs. 4 EnWG). Notieren Sie daher immer das Datum Ihrer Kündigung und des Lieferendes.
Ich sage meinen Kunden immer: Grundversorgung ist wie das teuerste Hotel, das man bucht, weil man keine Zeit hatte, ein anderes zu suchen. Der Unterschied: beim Hotel zahlt man ein paar Euro mehr. Beim Strom sind es hunderte Euro pro Jahr – ohne Mehrwert.