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Grundversorgung

Vom Grundversorger wechseln – so geht es

Der Wechsel weg vom Grundversorger ist einfacher als viele denken. Kein Papierkram, keine Unterbrechung – und in der Regel ohne lange Wartezeit.

Etwa 30–40 % aller deutschen Haushaltskunden werden noch zum Grundversorgungstarif beliefert – dem teuersten regulären Tarif auf dem Markt. Die meisten wissen nicht, dass sie das Problem mit einer 30-Minuten-Aktion lösen können.

Was ist Grundversorgung – und warum sind so viele dabei?

Grundversorgung ist der Notfall-Tarif, den jeder Netzbetreiber per Gesetz anbieten muss. Er gilt automatisch für alle Haushalte, die keinen aktiven Wettbewerbs-Vertrag haben: neu Zugezogene (automatisch beim Einzug), Personen, deren Anbieter insolvent wurde, Personen, die nie aktiv einen Vertrag gewählt haben. Der Grundversorgungstarif ist kein schlechter Tarif in dem Sinne, dass er unseriös wäre – er ist schlicht nicht für Preissensible geeignet.

Wie viel teurer ist Grundversorgung wirklich?

Der Unterschied ist erheblich: Ein Durchschnittshaushalt mit 3.000 kWh Jahresverbrauch zahlt in Grundversorgung typischerweise 30–60 % mehr als im günstigsten Wettbewerbstarif. Konkret: Grundversorgung oft 40–50 Ct/kWh Arbeitspreis; Wettbewerb: 25–35 Ct/kWh. Jahresersparnis: 150–500 Euro – je nach Region und Anbieter.

Die drei Denkfehler, die Menschen in der Grundversorgung halten

Denkfehler 1: 'Ich habe einen Vertrag, ich darf nicht kündigen.' Falsch. Grundversorgung hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen – keine Mindestlaufzeit. Denkfehler 2: 'Wechseln ist kompliziert und riskant.' Falsch. Wechsel dauert 2–4 Wochen, der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Denkfehler 3: 'Günstige Anbieter sind unseriös.' Falsch. Alle zugelassenen Anbieter in Deutschland sind BNetzA-reguliert. Billig bedeutet nicht schlecht.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel?

Aus der Grundversorgung können Sie jederzeit mit 2 Wochen Frist kündigen – keine Jahresbindung, keine Saisonfenster. Guter Zeitpunkt: sofort nach Einzug in neue Wohnung (statt Grundversorgung überhaupt erst laufen lassen), nach Ankündigung einer Preiserhöhung des Grundversorgers, nach Ablauf eines alten Sondertarifs.

Erschwechsler: Was man wissen muss, wenn man noch nie gewechselt hat

Der Ablauf ist identisch mit jedem anderen Wechsel: Tarifvergleich, neuen Vertrag abschließen, alten kündigen. Was Erstwechsler oft überrascht: Wechselbonus kann für 12–24 Monate gelten. Es gibt Tarife mit Preisgarantie – also keine Angst vor spontaner Erhöhung. Der erste Wechsel ist kein Risiko – er ist eine Korrektur.

Welche Unterlagen braucht man vom Grundversorger?

Für den Wechsel genügt: Ihre Vertragsadresse und Postleitzahl, Zählernummer (auf Zählerschrank oder letzter Abrechnung), Jahresverbrauch in kWh (auf letzter Abrechnung). Sie müssen dem Grundversorger keinen Nachweis für den Wechsel liefern. Die Kündigung ist formlos – per E-Mail reicht.

Fazit: Grundversorgung verlassen kostet 30 Minuten und keine Strafe

Es gibt keine Kündigungsgebühr, kein Abnahmeminium, keine Vertragsstrafe – weil Grundversorgung kein normaler Sondertarif ist. Die 30 Minuten für Vergleich und Abschluss zahlen sich statistisch mit 300 Euro pro Jahr aus.

Der Wechsel in 14 Tagen: konkreter Zeitplan

TagAktionAufwand
Tag 1Jahresverbrauch auf letzter Abrechnung ablesen (kWh)2 Minuten
Tag 1Tarifvergleich mit eigenem Verbrauch10 Minuten
Tag 1–2Neuen Tarif online abschließen (PLZ + Verbrauch + IBAN)5 Minuten
Tag 3–7Bestätigung und Wechseldatum per E-Mail erhaltenabwarten
Tag 7–14Neuer Anbieter meldet sich beim Netzbetreiber anautomatisch
WechseltagZählerstand ablesen und notieren1 Minute
+4 WochenSchlussrechnung vom Grundversorger prüfen15 Minuten

Konkrete Ersparnis beim Wechsel – ein Rechenbeispiel

Haushalt mit 3.500 kWh/Jahr im Grundversorgungstarif (Süddeutschland, Stand 2026): Arbeitspreis 36 ct/kWh + Grundpreis 12 €/Monat. Jahreskosten: 3.500 × 0,36 + 144 = 1.404 €. Günstiger Wechseltarif: Arbeitspreis 26 ct/kWh + Grundpreis 9 €/Monat. Jahreskosten: 910 + 108 = 1.018 €. Ersparnis: 386 € pro Jahr. Wer 10 Jahre nicht wechselt, zahlt über 3.800 € zu viel.

Was passiert mit Abschlagszahlungen beim Wechsel?

Überbezahlte Abschläge werden nach der Schlussabrechnung zurükerstattet – gesetzlich innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende. Die Schlussabrechnung muss ebenfalls innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende zugestellt werden. Kommt sie später, mindert sich der Ansprüch des Grundversorgers um 1 % je Monat Verspätung (§ 40 Abs. 4 EnWG). Notieren Sie daher immer das Datum Ihrer Kündigung und des Lieferendes.

Lisa Weber, Strom-Expertin

Ich sage meinen Kunden immer: Grundversorgung ist wie das teuerste Hotel, das man bucht, weil man keine Zeit hatte, ein anderes zu suchen. Der Unterschied: beim Hotel zahlt man ein paar Euro mehr. Beim Strom sind es hunderte Euro pro Jahr – ohne Mehrwert.

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Häufige Fragen

Habe ich in der Grundversorgung eine Mindestlaufzeit?
Nein. Grundversorgungsverträge unterliegen einer gesetzlichen Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Bleibt mein Strom an, wenn ich den Grundversorger kündige?
Ja. Das Stromnetz gehört dem Netzbetreiber – unabhängig vom Anbieter. Zwischen Kündigung und neuem Vertrag: automatisch Grundversorgung (Überbrückung). Mit neuem Vertrag: nahtloser Übergang.
Kann ich in die Grundversorgung zurückwechseln, wenn ich unzufrieden bin?
Ja – allerdings zahlen Sie dann wieder den Grundversorgungstarif. Sinnvoller: Wettbewerbsanbieter wechseln, wenn der aktuelle nicht mehr passt.