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Grundversorgung

Grundversorgung Strom: Was ist der Grundversorger?

Jeder Haushalt in Deutschland hat automatisch einen Stromanbieter – auch ohne eigenen Vertrag. Dieser Anbieter heißt Grundversorger und ist gesetzlich verpflichtet, Haushaltskunden zu versorgen.

Die Grundversorgung ist das gesetzliche Sicherheitsnetz für Haushaltsstrom in Deutschland. Wer keinen eigenen Vertrag abgeschlossen hat, wird automatisch durch den Grundversorger beliefert – zu gesetzlich geregelten Bedingungen.

Was ist der Grundversorger – rechtliche Grundlage

Grundversorger ist nach §36 Abs. 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Diese Stellung wird von der Bundesnetzagentur festgestellt – in der Regel alle drei Jahre oder nach wesentlichen Marktveränderungen. Wer der aktuelle Grundversorger für eine bestimmte Postleitzahl ist, lässt sich auf der Website der Bundesnetzagentur einsehen.

Wann greift die Grundversorgung?

Die Grundversorgung gilt automatisch in drei Fällen: (1) Sie ziehen in eine Wohnung ein und haben noch keinen eigenen Vertrag abgeschlossen – dann läuft zunächst die Ersatzversorgung (§38 EnWG), die nach spätestens drei Monaten in die reguläre Grundversorgung übergeht. (2) Ihr bisheriger Sondertarif-Anbieter stellt den Betrieb ein oder geht insolvent. (3) Sie haben aktiv den Grundversorgungstarif gewählt. Die Grundversorgung ist eine Auffanglösung, kein Wahl-Tarif – der Grundversorger darf niemanden ablehnen.

Was kostet die Grundversorgung?

Der Grundversorger darf seinen Tarif anpassen, muss Preiserhöhungen aber mindestens sechs Wochen vor Geltungsbeginn öffentlich bekanntmachen. Der Grundversorgungstarif ist gesetzlich geregelt, aber nicht automatisch günstig – in vielen Regionen liegt er deutlich über dem Marktdurchschnitt der Wettbewerbstarife. Ein regelmäßiger Vergleich lohnt sich.

Unterschied: Grundversorgung vs. Ersatzversorgung

MerkmalGrundversorgung (§36)Ersatzversorgung (§38)
Wann?Dauerhafter Tarif ohne EigenvertragKurzfristig nach Einzug oder Insolvenz des Anbieters
PreisRegulärer GrundversorgungstarifKann höher liegen
DauerUnbegrenzt, bis WechselMax. 3 Monate, dann automatisch Grundversorgung
Kündigung2 Wochen zum MonatsendeJederzeit durch Wechsel

Drei Rollen im Strommarkt – nicht verwechseln

Im deutschen Strommarkt gibt es drei verschiedene Rollen: (1) Der Netzbetreiber betreibt die Leitungsinfrastruktur – er ist regional ein Monopol und kann nicht gewechselt werden. (2) Der Messstellenbetreiber betreibt den Stromzähler – seit 2017 muss das nicht mehr der Netzbetreiber sein. (3) Der Stromlieferant – also der Grundversorger oder ein Sondertarif-Anbieter – schließt den Liefervertrag ab. Nur den Lieferanten können Sie frei wählen.

Jahresabrechnung als Wechselsignal

Die Jahresabrechnung des Grundversorgers ist der beste Anlass, den eigenen Verbrauch zu prüfen und Alternativen zu vergleichen. Sie zeigt den tatsächlichen Jahresverbrauch in kWh – die entscheidende Kennzahl für einen aussagekräftigen Tarifvergleich. Wer die Abrechnung erhält und feststellt, dass günstigere Anbieter verfügbar sind, kann ohne Wartezeit in einen anderen Tarif wechseln. Der neue Anbieter übernimmt die Abmeldung beim Grundversorger in der Regel vollständig.

Verbraucherrechte gegenüber dem Grundversorger

Haushaltskunden haben klare Rechte: Transparente Preisbestandteile auf der Rechnung, schriftliche Ankündigung von Preisänderungen, Zugang zur Schlichtungsstelle Energie (schlichtungsstelle-energie.de) bei Streitigkeiten, sowie das jederzeitige Recht, in einen Sondertarif zu wechseln. Der Grundversorger ist verpflichtet, Kunden nicht schlechter zu stellen als in anderen gleichartigen Verträgen.

Fazit: Grundversorgung als Einstieg – nicht als Dauerlösung

Die Grundversorgung ist sinnvoll als kurzfristige Brückenlösung – zum Beispiel direkt nach einem Umzug. Als dauerhafte Lösung ist sie in den meisten Fällen teurer als verfügbare Sondertarife. Ein regelmäßiger Vergleich – idealerweise jährlich oder nach Erhalt der Jahresabrechnung – kann langfristig zu einer deutlichen Ersparnis führen.

Wie hoch ist der Grundversorgungspreis?

Die Bundesnetzagentur und verschiedene Verbraucherportale veröffentlichen regelmäßig Vergleiche zwischen Grundversorgungspreisen und Sondertarif-Preisen. Typisch: Grundversorgungspreise liegen 10–30 % über dem günstigsten verfügbaren Sondertarif in derselben Region. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh und einem Preisunterschied von 5 Cent/kWh ergibt das eine Mehrausgabe von 175 Euro im Jahr – nur für das Unterlassen eines Wechsels.

Welche Informationen muss der Grundversorger liefern?

Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, auf jeder Rechnung transparent auszuweisen: Arbeitspreis in Cent/kWh, Grundpreis in Euro/Jahr, aufgeschlüsselt nach Energiebeschaffung, Netzentgelt, Messkosten, Steuern und Abgaben. Diese Transparenz ermöglicht es Ihnen, einen aussagekräftigen Vergleich mit Wettbewerbsanbietern anzustellen – wobei deren Tarife dieselben Kostenbestandteile enthalten, nur in einer anderen Zusammensetzung.

Wann wechselt man am besten aus der Grundversorgung?

Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel aus der Grundversorgung ist der Eingang der Jahresabrechnung. Dann haben Sie den aktuellen Jahresverbrauch in kWh direkt vor Augen – die wichtigste Eingabe für jeden Tarifvergleich. Alternativ: direkt nach einer Preiserhöhungsankündigung des Grundversorgers – dann können Sie noch zum laufenden Preis kündigen und sofort zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Grundversorgung und Wohngemeinschaften

Bei Wohngemeinschaften wird der Stromvertrag in der Regel auf eine Person angemeldet. Diese Person ist der Vertragspartner des Grundversorgers und damit allein für Kündigung und Wechsel zuständig. Zieht die Vertragspartner-Person aus, muss der Vertrag auf eine andere Person umgemeldet oder gekündigt werden. Der neue Hauptmieter tritt nicht automatisch in den bestehenden Vertrag ein.

Was passiert, wenn der Grundversorger wechselt?

Falls ein anderes Unternehmen die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet gewinnt und zum neuen Grundversorger wird, hat das auf laufende Verträge mit dem bisherigen Grundversorger keinen direkten Einfluss. Bestehende Verträge laufen weiter. Wenn Sie automatisch in die Grundversorgung gerutscht sind (ohne eigenen Vertragsabschluss), kann die Belieferung auf den neuen Grundversorger übergehen – in diesem Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung.

Preiserhöhung durch den Grundversorger – Ihre konkreten Rechte

Kündigt Ihr Grundversorger eine Preiserhöhung an, gelten gesetzlich festgelegte Fristen: Die Ankündigung muss mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten zugestellt werden – schriftlich oder per E-Mail. In dieser Frist haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen. Viele Wechseltarife sind 25–40 % günstiger als der erhöhte Grundversorgungspreis.

SituationIhr RechtFrist
Preiserhöhung angekündigtAußerordentliche KündigungBis Tag vor Inkrafttreten
Grundversorger wechseltWiderspruch möglich6 Wochen nach Bekanntgabe
Abrechnung fehlerhaftEinspruch + Zahlungsaufschub12 Monate rückwirkend
Abschlag zu hochAnpassungsantragJederzeit schriftlich

Grundversorgung bei Gewerbe und Wohngemeinschaften

Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Grundversorgung nach §36 EnWG – dieser gilt ausschließlich für Haushaltskunden unter 100.000 kWh/Jahr. Für private WGs mit gemeinsamem Zähler gilt hingegen der volle Haushaltskunden-Schutz – der Hauptmieter als Vertragspartner ist dabei entscheidend.

Lisa Weber, Strom-Expertin

Die Grundversorgung ist keine Strafe, aber auch kein optimaler Dauerzustand. Wer gerade eingezogen ist oder dessen Sondertarif ausgelaufen ist, sollte spätestens nach der nächsten Jahresabrechnung vergleichen. In vielen Fällen sind Sondertarife deutlich günstiger – mit stabiler Preisgarantie über 12 Monate.

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Häufige Fragen

Wer ist mein Grundversorger?
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in Ihrem Netzgebiet. Die Zuordnung stellt die Bundesnetzagentur fest. Auf Ihrer letzten Stromabrechnung steht in der Regel, ob Sie beim Grundversorger sind.
Muss ich die Grundversorgung aktiv kündigen?
Ja. Die Grundversorgung läuft automatisch weiter, bis Sie aktiv einen anderen Vertrag abschließen. Der neue Anbieter kündigt den Grundversorgungsvertrag in der Regel für Sie – Sie müssen nichts selbst unternehmen.
Darf der Grundversorger den Preis einfach erhöhen?
Ja, aber mit Vorlauf: Preiserhöhungen müssen mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Bei einer echten Preiserhöhung (nicht nur staatlich veranlasste Kostenänderungen) haben Sie das Recht, den Vertrag vorzeitig zu beenden und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Ist die Grundversorgung sicherer als ein Sondertarif?
In Bezug auf die physische Versorgung sind beide gleich sicher. Geht ein Sondertarif-Anbieter insolvent, greift die gesetzliche Auffanglösung durch den Grundversorger (§38 EnWG). Sie bleiben in jedem Fall versorgt.
Kann ich aus der Grundversorgung wechseln?
Ja, jederzeit. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung normalerweise für Sie – Sie müssen nichts weiter veranlassen.