Beim Strombezug gibt es zwei grundlegende Vertragsarten: den Grundversorgungstarif und den Sondertarif. Beide liefern identischen Strom über dasselbe Netz – der Unterschied liegt in Preis, Laufzeit und Kündigungsregeln.
Grundversorgung oder Sondertarif – beide liefern denselben Strom. Der Unterschied liegt im Preis, in der Vertragslaufzeit und in den Kündigungsrechten. Dieser Vergleich zeigt, wann welche Option sinnvoller ist.
| Merkmal | Grundversorgung | Sondertarif |
|---|---|---|
| Preisniveau | Oft über Marktdurchschnitt | Meist günstiger |
| Preisgarantie | Nein (Änderung mit 6 Wo. Vorlauf) | Oft 12 Monate auf Arbeitspreis |
| Mindestlaufzeit | Keine | Meist 12 Monate |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen zum Monatsende | Vertraglich (oft 4–6 Wochen) |
| Neukundenbonus | Nein | Häufig |
| Bonitätsprüfung | Nein (Grundversorger muss annehmen) | Möglich (Ablehnung bei schlechter Bonität) |
| Physische Sicherheit | Hoch (gesetzlich gesichert) | Hoch (Auffanglösung §38 bei Insolvenz) |
Die Grundversorgung ist sinnvoll in drei Situationen: (1) Sofort nach einem Umzug, wenn noch keine Zeit für einen Vergleich war – als Überbrückung für wenige Wochen. (2) Bei negativer Bonität, wenn kein Sondertarif-Anbieter Verträge abschließt. (3) Als Auffanglösung, wenn ein Sondertarif-Anbieter insolvent gegangen ist. Als dauerhafter Vertrag ist die Grundversorgung in den meisten Regionen nicht die wirtschaftlichste Wahl.
Eine Preisgarantie bedeutet, dass der Anbieter den Arbeitspreis für eine festgelegte Dauer (typisch 12 Monate) nicht verändern darf. Wichtig: Preisgarantien schließen fast immer Kostenänderungen aus, die staatlich veranlasst sind (Netzentgelte, Stromsteuer, EEG-Abgaben). Das steht im Kleingedruckten. Eine vollständige Preisfixierung auf alle Kostenbestandteile ist sehr selten. Lesen Sie genau, was die Preisgarantie umfasst.
Ein Wechselbonus von 150 Euro klingt nach viel – aber er reduziert nur die Kosten im ersten Vertragsjahr. Wenn der Arbeitspreis nach Ablauf der Preisgarantie steigt, kann ein Tarif mit hohem Bonus und danach hohem Preis über zwei Jahre teurer sein als ein Tarif ohne Bonus und dauerhaft niedrigem Preis. Rechenweg: (Grundpreis + Arbeitspreis × Jahresverbrauch) × 2 – Bonus = Gesamtkosten über zwei Jahre.
Geht ein Sondertarif-Anbieter insolvent, greift §38 EnWG: Der örtliche Grundversorger übernimmt die Belieferung automatisch – ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen. Die Versorgung läuft nahtlos weiter. Der Unterschied: Die Ersatzversorgungspreise können höher liegen als der ursprüngliche Sondertarif. Als nächster Schritt: Sofort einen neuen Sondertarif abschließen.
Wenn Sie aktuell in der Grundversorgung sind und keine besonderen Umstände vorliegen (Bonität, sehr kurzer Aufenthalt), lohnt ein Vergleich fast immer. Ein Sondertarif mit Preisgarantie bietet mehr Planungssicherheit und ist häufig günstiger – insbesondere wenn ein Neukundenbonus hinzukommt. Bester Zeitpunkt: Direkt nach Erhalt der Jahresabrechnung.
Sondertarife können eine automatische Verlängerungsklausel enthalten: Wenn Sie zum Ende der Mindestlaufzeit nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate (oder die im Vertrag genannte Dauer). Seit der Gesetzesänderung 2022 (§309 BGB) darf die automatische Verlängerung maximal 1 Monat betragen, wenn nicht aktiv gekündigt wird – bei Verträgen nach diesem Datum. Ältere Verträge können noch längere Verlängerungsklauseln enthalten. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
| Annahme | Grundversorgung | Sondertarif (Beispiel) |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | 3.500 kWh | 3.500 kWh |
| Arbeitspreis | 38 ct/kWh | 32 ct/kWh |
| Grundpreis/Jahr | 120 € | 90 € |
| Jahreskosten | 1.450 € | 1.210 € |
| Neukundenbonus | 0 € | –100 € |
| Nettokosten Jahr 1 | 1.450 € | 1.110 € |
| Gesamtkosten 2 Jahre | 2.900 € | 2.320 € |
| Ersparnis | 580 € über 2 Jahre |
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und Preisgarantie wird der Tarif zum 'Folgetarif' des Anbieters. Das ist häufig kein attraktiver Preis mehr. Strategie: Rechtzeitig – ca. 4–6 Wochen vor Ablauf – wieder vergleichen und entweder beim gleichen Anbieter einen neuen Tarif abschließen oder erneut wechseln. Kunden, die regelmäßig wechseln, erzielen dauerhaft günstigere Preise als Bestandskunden.
Nicht alle Sondertarife haben eine Preisgarantie. Tarife ohne Preisgarantie können jederzeit – mit entsprechender Ankündigungsfrist – teurer werden, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht entsteht. In Phasen steigender Energiepreise sind Tarife ohne Preisgarantie riskanter als die Grundversorgung (die immerhin 6 Wochen Vorlauf und Sonderkündigung bei eigener Erhöhung bietet). Prüfen Sie bei jedem Tarifangebot explizit: Gibt es eine Preisgarantie, und was umfasst sie genau?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Kurz nach Umzug, keine Zeit zum Vergleichen | Übergangsweise Grundversorgung – dann schnell wechseln |
| Schlechte Bonität, Anbieter lehnen ab | Grundversorgung (kein Ablehnungsrecht) |
| Planungssicherheit über 12 Monate gewünscht | Sondertarif mit Preisgarantie |
| Maximale Flexibilität gewünscht (z. B. Umzug geplant) | Grundversorgung (kürzeste Kündigungsfrist) |
| Dauerhaft günstigster Preis | Sondertarif – jährlich vergleichen und wechseln |
Nein. Pro Zählpunkt (Wohnung) kann nur ein Liefervertrag aktiv sein. Mehrere parallele Verträge sind nicht möglich. Was möglich ist: Für Wohnungen mit getrennten Zählerpunkten (z. B. Keller mit eigenem Zähler) separate Verträge. Für E-Auto-Ladestationen mit eigenem Zähler separate Tarife. Für Photovoltaikanlagen eigene Einspeiseverträge.
Viele Kunden zahlen jahrelang den Grundversorgungspreis, weil sie nicht wechseln – oft aus Trägheit oder weil sie glauben, es sei kompliziert. Tatsächlich dauert der Abschluss eines Sondertarifs ca. 10 Minuten. Die jährliche Ersparnis kann je nach Region und Verbrauch dreistellig sein – und das ohne eine einzige Stunde Komfortverlust.