Jetzt vergleichen
StromGasInternetMietwagenService
Lieblingsportal Strom Ratgeber Strom beim Umzug anmelden – was ist zu tun?
Umzug

Strom beim Umzug anmelden – was ist zu tun?

Nach dem Einzug in eine neue Wohnung läuft die Stromversorgung zunächst automatisch über den lokalen Grundversorger. Dieser Tarif ist häufig nicht der günstigste – daher lohnt sich ein Vergleich direkt zum Einzug.

Am Einzugstag zählt Schnelligkeit: Der Zählerstand ist die wichtigste Zahl. Wer sie korrekt dokumentiert und sofort meldet, ist vor falschen Abrechnungen sicher. Alles andere – Anbieterwechsel, Tarifoptimierung – kommt danach.

Was tun Sie am ersten Tag in der neuen Wohnung?

Suchen Sie den Stromzähler (oft im Keller, Hausflur oder Abstellraum). Lesen Sie die Zählernummer ab (aufgedruckt oder eingraviert, meist 8–10 Stellen). Notieren Sie den aktuellen Zählerstand in kWh. Fotografieren Sie den Zähler mit Datum im Bild (Smartphone-Metadaten oder eine Tageszeitung im Vordergrund). Bewahren Sie das Foto dauerhaft auf.

Wo und wie melden Sie den Zählerstand?

Den Zählerstand melden Sie beim zuständigen Netzbetreiber (nicht beim Energieversorger!). Den Netzbetreiber Ihres neuen Netzgebiets finden Sie über die PLZ-Abfrage auf der Website der Bundesnetzagentur. Online-Meldung auf der Website des Netzbetreibers, telefonisch oder per Postkarte – alle drei Wege sind rechtlich gleichwertig. Tipp: Manche Netzbetreiber bieten eine App für die Zählerstandsmeldung an.

Was passiert nach der Meldung?

Der Netzbetreiber leitet den Zählerstand an den aktuellen Grundversorger weiter. Sie erhalten eine Bestätigung der Registrierung. Der Grundversorger stellt Ihnen eine Abschlagsrechnung basierend auf Ihrem geschätzten Jahresverbrauch. Dieser erste Abschlag läuft, bis Sie wechseln oder bis zur ersten Jahresabrechnung.

Wenn kein Vertragsabschluss vorab erfolgte

Haben Sie keinen eigenen Vertrag vor dem Einzug abgeschlossen, werden Sie automatisch Grundversorgungskunde. Das ist legal und ausreichend für die Erstversorgung. Sobald Sie sich eingelebt haben, können Sie vergleichen und wechseln – der Wechsel ist jederzeit möglich, auch direkt nach dem Einzug.

Was tun bei fehlendem oder nicht ablesbarem Zähler?

Falls Sie den Zähler nicht finden oder nicht ablesen können: Vermieter oder Hausverwaltung kontaktieren. Manchmal ist der Zähler hinter verschlossenen Türen im Keller. In diesem Fall müssen Sie den Zugang beim Vermieter beantragen. Falls der Zähler digital ist (Smart Meter): Zählerstand oft nur über Portal des Netzbetreibers abrufbar.

Einzugsprotokoll: Strom als Teil des Übergabegesprächs

Bei professionellen Übergaben wird der Zählerstand im Übergabeprotokoll festgehalten und von beiden Parteien (Vormieter und Sie) unterschrieben. Insistieren Sie darauf, wenn es nicht automatisch geschieht. Ein unterschriebenes Protokoll ist im Streitfall über Vormieter-Verbrauch das stärkste Beweismittel.

Wenn der Vormieter noch keinen Zählerstand gemeldet hat

Manchmal überschneiden sich Ein- und Auszug oder der Vormieter hat den Zählerstand nicht gemeldet. In diesem Fall: Eigenen Ablese-Nachweis erstellen (mit Datum), beim Grundversorger melden. Der Grundversorger kann intern eine Abgrenzung vornehmen. Ohne eigenen Nachweis: Im Zweifel wird der Verbrauch anteilig nach Tagen aufgeteilt.

Fazit: Zählerstand am Einzugstag schützt Sie dauerhaft

Ein einzelnes Foto vom Zähler am Einzugstag sichert Sie gegen falsche Abrechnungen und Streitigkeiten über den Vormieter-Verbrauch. Nehmen Sie sich 5 Minuten dafür – der Nutzen ist jahrelang wirksam.

Lisa Weber, Strom-Expertin

Der häufigste Fehler beim Einzug: kein Foto des Zählerstands. Ich erlebe immer wieder, dass Mieter für den Verbrauch des Vormieters haften, weil sie keinen Nachweis haben. Ein Foto mit Datumsstempel löst dieses Problem dauerhaft.

Weitere Ratgeber zum Thema

Alle Strom-Ratgeber im Überblick →
Stromtarife vergleichen
PLZ eingeben und verfügbare Tarife prüfen.
Zum Stromvergleich →

Häufige Fragen

Wo finde ich den Stromzähler in einer neuen Wohnung?
Häufig im Keller (Zählerraum), im Hausflur oder in einem Abstellraum. In manchen Altbauten direkt in der Wohnung. Bei Unklarheit: Vermieter oder Hausverwaltung fragen.
Muss ich den Zählerstand am exakten Einzugstag ablesen?
Idealerweise ja. Falls nicht möglich, reicht der nächstmögliche Tag. Fotografieren Sie den Zähler mit Datum – so können Sie den Ablesetag dokumentieren.
Brauche ich eine Zählernummer für den Vertragsabschluss?
Viele Anbieter akzeptieren zunächst die Adresse und fragen die Zählernummer nachträglich an. Sie können also auch vor Kenntnis der Zählernummer einen Vertrag abschließen.