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Umzug

Strom beim Auszug abmelden – so läuft es ab

Wer umzieht, muss seinen Stromvertrag beim alten Anbieter kündigen oder abmelden. Was genau zu tun ist, hängt davon ab, ob Sie in der Grundversorgung oder in einem Sondertarif sind.

Der Auszug bedeutet das Ende Ihrer Versorgungspflicht an der alten Adresse. Wer beim Auszug zwei Dinge richtig macht – Zählerstand dokumentieren und Kündigung fristgemäß einreichen – schützt sich vor Nachforderungen und überhöhten Abschlussrechnungen.

Aufgaben am Auszugstag: Elektro-Checkliste

Stromzähler ablesen: Stand in kWh notieren, Foto mit Datum machen. Zählernummer vermerken (für die Abmeldung). Übergabeprotokoll mit Vermieter oder Nachmieter: Zählerstand gemeinsam unterschreiben. Datum des letzten Verbrauchstages (= Auszugstag) festhalten. Schlüsselübergabe: Vermieter bestätigt Ende Ihres Mietverhältnisses (wichtig für Anbieterkommunikation).

Abmeldung beim Anbieter: Was wohin gemeldet werden muss

Sie melden die Abmeldung beim Netzbetreiber (nicht beim Energieversorger). Der Netzbetreiber informiert dann den Grundversorger. Falls Sie bei einem Wettbewerbs-Anbieter unter Vertrag sind, müssen Sie diesen separat kündigen. Inhalt der Abmeldung: Adresse, Kundennummer, Zählerstand, Auszugsdatum, neue Korrespondenzadresse für die Abschlussrechnung.

Was passiert nach Ihrem Auszug mit der Wohnung?

Direkt nach Ihrem Auszug springt der Grundversorger automatisch ein – er versorgt die leerstehende Wohnung oder den Nachmieter, bis ein neuer Liefervertrag besteht. Sie haften nicht für den Verbrauch nach Ihrem Auszugstag – vorausgesetzt, Sie haben den Zählerstand korrekt gemeldet.

Abschlussrechnung: Typische Fallen

Schätzungs-Abweichung: Der Anbieter schätzt Ihren Verbrauch bis zum nächsten Ablesetermin. Ist der Schätzwert zu hoch, zahlen Sie mehr. Mit Ihrem eigenen Zählerstand können Sie Korrektur einfordern. Nachzahlung trotz Auszug: Manchmal bekommt man eine Nachzahlungsaufforderung Monate nach dem Auszug. Prüfen Sie: Deckt die Forderung Ihren Bezugszeitraum? Ist der Auszugstag korrekt vermerkt?

Guthaben zurückerhalten: Wie und wann

Wenn Ihre monatlichen Abschläge höher waren als der tatsächliche Verbrauch, entsteht ein Guthaben. Das Guthaben wird nach Abschlussrechnung erstattet – typischerweise per Überweisung auf die in der Kündigung angegebene Bankverbindung. Falls 8 Wochen nach Abschlussrechnung noch nichts eingegangen ist: schriftlich nachfragen mit Bezug auf die Rechnungsnummer.

Briefweiterleitungsservice für Abrechnungspost

Richten Sie für mindestens 6 Monate nach dem Auszug eine Briefweiterleitung bei der Post ein. Abschlussrechnungen, Mahnungen von Anbietern, die Sie vergessen haben zu kündigen, und Rückzahlungsbenachrichtigungen werden so sicher zugestellt. Der Service kostet wenige Euro pro Monat und verhindert verpasste Zahlungsfristen.

Was tun bei falscher Abschlussrechnung?

Widersprechen Sie schriftlich und innerhalb der auf der Rechnung genannten Einspruchsfrist (oft 4–6 Wochen). Legen Sie folgende Nachweise bei: Foto des Zählerstands vom Auszugstag mit Datum, Übergabeprotokoll mit Unterschrift, Nachweis des Auszugsdatums (Abmeldebestätigung, Mietvertragskündigung). Bei Nichteinigung: Bundesnetzagentur-Schlichtungsstelle einschalten.

Fazit: Drei Minuten Dokumentation schützen ein Jahr Abrechnung

Zählerstand fotografieren, Abmeldung per Einschreiben, neue Adresse mitteilen – das sind die drei Pflichtaufgaben beim Auszug. Wer sie korrekt erledigt, schützt sich vor allen klassischen Streitigkeiten mit Energieversorgern nach dem Umzug.

Lisa Weber, Strom-Expertin

Fehler Nummer 1 beim Auszug: kein Zählerstand gemeldet. Fehler Nummer 2: neue Adresse nicht mitgeteilt. Beide zusammen führen dazu, dass Sie Abschlussrechnungen nicht erhalten und Mahnungen entstehen – obwohl Sie schon lange ausgezogen sind.

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Häufige Fragen

Kann ich den Strom in der alten Wohnung einfach abschalten?
Nein. Sie dürfen den Hauptschalter nicht eigenmächtig deaktivieren. Die Abschaltung erfolgt durch den Netzbetreiber nach einer förmlichen Abmeldung. Bis zur Abmeldung läuft die Versorgung – und damit die Haftung für Ihre Kosten.
Wie lange bin ich nach dem Auszug noch für den Strom verantwortlich?
Bis zum gemeldeten Auszugstag. Danach liegt die Versorgungsverantwortung beim Grundversorger oder beim Nachmieter. Entscheidend: Sie müssen den Auszugstag und Zählerstand aktiv melden – sonst läuft der Vertrag weiter.
Bekomme ich eine Abschlussrechnung, auch wenn ich kein Guthaben habe?
Ja. Die Abschlussrechnung dokumentiert den abschließenden Verbrauch und Ihre Zahlung. Auch bei 0 Euro Differenz erhalten Sie eine Bestätigung – das ist wichtig für Ihre Unterlagen.