Wer umzieht, muss seinen Stromvertrag beim alten Anbieter kündigen oder abmelden. Was genau zu tun ist, hängt davon ab, ob Sie in der Grundversorgung oder in einem Sondertarif sind.
Der Auszug bedeutet das Ende Ihrer Versorgungspflicht an der alten Adresse. Wer beim Auszug zwei Dinge richtig macht – Zählerstand dokumentieren und Kündigung fristgemäß einreichen – schützt sich vor Nachforderungen und überhöhten Abschlussrechnungen.
Stromzähler ablesen: Stand in kWh notieren, Foto mit Datum machen. Zählernummer vermerken (für die Abmeldung). Übergabeprotokoll mit Vermieter oder Nachmieter: Zählerstand gemeinsam unterschreiben. Datum des letzten Verbrauchstages (= Auszugstag) festhalten. Schlüsselübergabe: Vermieter bestätigt Ende Ihres Mietverhältnisses (wichtig für Anbieterkommunikation).
Sie melden die Abmeldung beim Netzbetreiber (nicht beim Energieversorger). Der Netzbetreiber informiert dann den Grundversorger. Falls Sie bei einem Wettbewerbs-Anbieter unter Vertrag sind, müssen Sie diesen separat kündigen. Inhalt der Abmeldung: Adresse, Kundennummer, Zählerstand, Auszugsdatum, neue Korrespondenzadresse für die Abschlussrechnung.
Direkt nach Ihrem Auszug springt der Grundversorger automatisch ein – er versorgt die leerstehende Wohnung oder den Nachmieter, bis ein neuer Liefervertrag besteht. Sie haften nicht für den Verbrauch nach Ihrem Auszugstag – vorausgesetzt, Sie haben den Zählerstand korrekt gemeldet.
Schätzungs-Abweichung: Der Anbieter schätzt Ihren Verbrauch bis zum nächsten Ablesetermin. Ist der Schätzwert zu hoch, zahlen Sie mehr. Mit Ihrem eigenen Zählerstand können Sie Korrektur einfordern. Nachzahlung trotz Auszug: Manchmal bekommt man eine Nachzahlungsaufforderung Monate nach dem Auszug. Prüfen Sie: Deckt die Forderung Ihren Bezugszeitraum? Ist der Auszugstag korrekt vermerkt?
Wenn Ihre monatlichen Abschläge höher waren als der tatsächliche Verbrauch, entsteht ein Guthaben. Das Guthaben wird nach Abschlussrechnung erstattet – typischerweise per Überweisung auf die in der Kündigung angegebene Bankverbindung. Falls 8 Wochen nach Abschlussrechnung noch nichts eingegangen ist: schriftlich nachfragen mit Bezug auf die Rechnungsnummer.
Richten Sie für mindestens 6 Monate nach dem Auszug eine Briefweiterleitung bei der Post ein. Abschlussrechnungen, Mahnungen von Anbietern, die Sie vergessen haben zu kündigen, und Rückzahlungsbenachrichtigungen werden so sicher zugestellt. Der Service kostet wenige Euro pro Monat und verhindert verpasste Zahlungsfristen.
Widersprechen Sie schriftlich und innerhalb der auf der Rechnung genannten Einspruchsfrist (oft 4–6 Wochen). Legen Sie folgende Nachweise bei: Foto des Zählerstands vom Auszugstag mit Datum, Übergabeprotokoll mit Unterschrift, Nachweis des Auszugsdatums (Abmeldebestätigung, Mietvertragskündigung). Bei Nichteinigung: Bundesnetzagentur-Schlichtungsstelle einschalten.
Zählerstand fotografieren, Abmeldung per Einschreiben, neue Adresse mitteilen – das sind die drei Pflichtaufgaben beim Auszug. Wer sie korrekt erledigt, schützt sich vor allen klassischen Streitigkeiten mit Energieversorgern nach dem Umzug.
Fehler Nummer 1 beim Auszug: kein Zählerstand gemeldet. Fehler Nummer 2: neue Adresse nicht mitgeteilt. Beide zusammen führen dazu, dass Sie Abschlussrechnungen nicht erhalten und Mahnungen entstehen – obwohl Sie schon lange ausgezogen sind.