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Schritt 1 – Kündigungsart wählen

Sonderkündigung Wegen Preiserhöhung
Umzugskündigung Beim Wohnortwechsel
Ordentliche Kündigung Zum Vertragsende

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Max Mustermann · Musterstraße 1 · 88212 Ravensburg
Ihr Stromanbieter
Kundenservice
Betreff: Sonderkündigung meines Stromvertrages wegen Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

Ort, Datum
Unterschrift

Hinweis: Für die volle rechtliche Wirksamkeit unterschreiben Sie dieses Dokument bitte eigenhändig mit einem Stift.

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Sicher kündigen: Worauf Sie achten müssen

Allgemeine Fristen

Prüfen Sie Ihre Vertragslaufzeit. Bei Preiserhöhungen besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung – bitte prüfen Sie Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

Textform wahren

Kündigungen müssen üblicherweise in Textform erfolgen. Ein eigenhändig unterschriebener Brief per Einschreiben bietet erfahrungsgemäß die höchste Nachweissicherheit.

Nachweis anfordern

Die Vorlage enthält bereits die Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung des Vertragsendes. Bewahren Sie diese Bestätigung gut auf – sie dient als Nachweis bei späteren Rückfragen.

Haftungsausschluss: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt. Bitte prüfen Sie Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

Kündigungsfristen beim Strom: Was gilt?

Stromverträge haben in der Regel Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten und Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen zum Vertragsende. Sehen Sie in Ihrem Vertrag nach, welche Frist gilt. Wichtig: Wenn Sie die Frist versäumen, verlängert sich der Vertrag häufig automatisch um ein weiteres Jahr. Setzen Sie sich daher rechtzeitig eine Erinnerung, bevor der Vertrag ausläuft.

Gute Nachrichten für alle Wechselwilligen: Viele Vergleichsportale bieten einen Service an, bei dem der neue Anbieter die Kündigung in Ihrem Namen beim alten Anbieter einreicht. Damit entfällt das eigenständige Kündigen – Sie müssen nur den neuen Vertrag abschließen.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Wenn Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt Ihnen, den Vertrag vorzeitig und fristlos zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung zu kündigen – unabhängig von der regulären Kündigungsfrist und dem Vertragsende.

Voraussetzung: Die Ankündigung muss Ihnen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamkeitsdatum der Preiserhöhung zugegangen sein und die neue Preisstruktur klar darstellen. Ihr Sonderkündigungsschreiben muss vor dem Wirksamkeitsdatum beim Anbieter eingehen. Danach können Sie sofort zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Kündigung bei Umzug

Beim Umzug in eine neue Wohnung können Sie den bestehenden Stromvertrag in der Regel auf die neue Adresse übertragen oder kündigen. Die meisten Anbieter ermöglichen eine Mitnahme des Vertrags an die neue Adresse (wenn der Netzbetreiber dort identisch ist). Ist dies nicht möglich, gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Umzugsdatum.

Informieren Sie Ihren Anbieter so früh wie möglich über den Umzug – idealerweise vier bis sechs Wochen im Voraus. Lesen Sie kurz vor dem Auszug den Zähler ab und dokumentieren Sie den Stand: Das ist die Basis für Ihre Schlussabrechnung am alten Standort.

Ordentliche Kündigung zum Vertragsende

Wenn keine Preiserhöhung vorliegt und kein Umzug ansteht, kündigen Sie ordentlich zum nächsten möglichen Termin. Prüfen Sie dafür Ihren Vertrag auf Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Schreiben Sie die Kündigung per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein) oder per E-Mail mit Lesebestätigung – dann haben Sie einen Nachweis.

Das Kündigungsschreiben sollte enthalten: Ihren vollständigen Namen, die Vertragsadresse, Ihre Kundennummer, die Zählernummer, den gewünschten Kündigungstermin (z. B. „nächstmöglichem Termin unter Einhaltung der Kündigungsfrist") und eine Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Ratgeber zur Kündigung und zum Wechsel

Weiterführende Informationen zur Kündigung von Strom- und Gasverträgen sowie zu Ihren Rechten beim Wechsel finden Sie in unseren Ratgebern:

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