Gasverträge werden mit Schriftform und Fristnachweisen gekündigt. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach Vertragslaufzeit und Kündigungstermin — nichts anderes.
Vor jeder Kündigung steht ein Blick in den Vertrag: Wie lang ist die Mindestlaufzeit? Wann ist der früheste ordentliche Kündigungstermin? Wie lang ist die Kündigungsfrist (Vorlaufzeit)? Diese drei Angaben bestimmen, bis wann die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss. Wer sie kennt, kündigt präzise — wer sie ignoriert, verlängert automatisch.
Grundversorgungsverträge folgen einer anderen Logik: Sie haben keine Mindestlaufzeit. Kündigung ist jederzeit mit der gesetzlichen Frist von zwei Wochen möglich. Keine Bindungszeit, keine Konventionalstrafe. Wer noch nie aktiv einen Sondertarif gewählt hat, ist meist in der Grundversorgung.
Sondertarife haben in der Regel Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen vor Laufzeitende. Wichtig: Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine Folgelaufzeit (oft 12 Monate), wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingeht. Ein Kalendereintrag 8 Wochen vor dem Termin verhindert das.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Drei akzeptierte Wege: Brief per Einschreiben (Beweis-Option: Einschreiben mit Rückschein), E-Mail mit Lesebestätigung angefordert, Online-Kündigungsformular des Anbieters (sofortige Bestätigungs-E-Mail sichern). Telefonische Kündigungen ohne schriftliche Bestätigung sind rechtlich unsicher.
Vollständiger Inhalt einer schriftlichen Kündigung: Vollständiger Name und Lieferadresse. Kundennummer (steht auf der Abrechnung). Zählernummer (steht auf dem Gaszähler selbst). Datum des gewünschten Vertragsendes (oder: 'zum nächstmöglichen Termin'). Klare Formulierung: 'Ich kündige hiermit meinen Gasvertrag'. Unterschrift. Ohne Kundennummer kann die Zuordnung sich verzögern — diese Angabe ist daher Pflicht.
Was nach der Kündigung passiert: Der Anbieter hat die Pflicht, eine Kündigungsbestätigung zu schicken. Diese Bestätigung enthält das verbindliche Vertragsende-Datum. Wenn keine Bestätigung kommt: telefonisch nachfragen und das Gespräch protokollieren. Im Streitfall ist die Bestätigung der wichtigste Beleg.
Wenn ein neuer Anbieter die Kündigung übernimmt: Beim Abschluss des neuen Vertrags gibt man den alten Anbieter und die Kundennummer an. Der neue Anbieter koordiniert den Wechseltermin. Achtung: Man hat dann weniger direkten Einfluss auf das genaue Enddatum. Wer einen bestimmten Termin braucht, sollte selbst kündigen.
Sonderfall Umzug: Wer aus einer Wohnung auszieht, kann den alten Gasvertrag für die alte Adresse mit dem Auszugsdatum als Vertragsende kündigen. Für die neue Adresse wird ein separater Vertrag geschlossen — entweder beim gleichen Anbieter (Vertragsübertragung) oder bei einem neuen. Beides ist möglich, beides ist gleichwertig.
Sonderfall Todesfall/Erbschaft: Hinterbliebene oder Erben können einen Gasvertrag kündigen ohne Standardfristen einhalten zu müssen, wenn der Vertrag personengebunden war. Nachweis: Sterbeurkunde beifügen. Vertragsnummer und Vertragsadresse des Verstorbenen angeben. Der Anbieter darf keine Fristen erzwingen, wenn die Identität des ursprünglichen Vertragspartners nicht mehr besteht.
Was ist mit dem Zahlungsmandat? Das SEPA-Lastschriftmandat beim alten Anbieter bleibt aktiv bis zur Abschlussrechnung. Es ist wichtig, es NICHT zu früh zu widerrufen — sonst entstehen Rücklastschriften mit Gebühren. Das Mandat erst widerrufen, wenn die Abschlussrechnung bezahlt ist und keine weiteren Lastschriften erwartet werden.
Die Abschlussrechnung kommt typischerweise 4–12 Wochen nach Vertragsende. Sie enthält: Verbrauch vom letzten Abrechnungsdatum bis zum Vertragsende-Datum, verrechnet mit den gezahlten Abschlägen. Guthaben werden erstattet, Nachzahlungen werden fällig. Grundlage: der Zählerstand am letzten Liefertag. Wenn der Anbieter den Zähler nicht selbst abliest, sollte man ihn eigeninitiativ dokumentieren.
Wie prüft man die Abschlussrechnung? Drei Kontrollfragen: Stimmt das Zeitraum-Start-Datum? Stimmt das Zeitraum-End-Datum (gleich wie vertraglich geregeltes Vertragsende)? Stimmt der Zählerstand am Ende mit Ihrer eigenen Notiz überein? Wenn etwas nicht stimmt: schriftlich widersprechen mit Foto des Zählerstands als Beleg.
Wenn die Kündigung abgelehnt wird: Das darf nur passieren, wenn formale Mängel vorliegen (falsches Datum, Zuordnung unklar) oder die Frist versäumt wurde. Inhaltliche Ablehnungsgründe (z. B. 'wir möchten Sie behalten') sind rechtlich nicht zulässig. Bei unberechtigter Ablehnung: Meldung an die Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale.
Checkliste für eine fehlerfreie Kündigung: Vertragsende-Datum aus Vertrag berechnet, Fristablauf-Datum im Kalender gespeichert, vollständige Kündigung verfasst (alle Pflichtangaben), Kündigung per Einschreiben oder Online mit Bestätigung versandt, Bestätigung des Eingangs erhalten und abgelegt, Zählerstand am letzten Liefertag dokumentiert.
Fazit: Eine Gaskündigung ist ein verwaltungstechnischer Vorgang — kein Risiko, keine Falle. Wer die Fristen kennt, die Pflichtangaben macht und den Eingang dokumentiert, hat alle notwendigen Schritte erledigt. Das ist das gesamte Verfahren.