Eine Preiserhöhung durch den Anbieter selbst löst das Sonderkündigungsrecht aus — aber nicht jede Kostensteigerung auf der Abrechnung ist eine solche. Gesetzliche Abgaben und Netzentgelte gelten als Ausnahme.
Wenn Sie eine Preiserhöhungsankündigung erhalten, ist die erste Frage: Erhöht der Anbieter seinen eigenen Lieferpreis (Arbeitspreis oder Grundpreis)? Oder gibt er nur gestiegene Steuern oder gesetzliche Abgaben weiter? Nur im ersten Fall entsteht ein Sonderkündigungsrecht.
Was zählt als echte Preiserhöhung: Steigerung des Arbeitspreises (Ct/kWh) durch den Anbieter, Steigerung des Grundpreises durch den Anbieter. Diese Erhöhungen unterliegen dem Sonderkündigungsrecht nach §41 EnWG.
Was KEIN Sonderkündigungsrecht auslöst: Erhöhungen der CO₂-Abgabe (gesetzlich festgelegt), Erhöhungen der Netzentgelte (durch Bundesnetzagentur genehmigt), Erhöhungen der Gasumlage oder ähnlicher regulierter Abgaben. Diese Kostenkomponenten liegen nicht in der Entscheidungshoheit des Anbieters und begründen daher keine Sonderkündigungsmöglichkeit.
Wie lese ich die Preiserhöhungsankündigung richtig? Aufschlüsselung suchen: Welche Preiskomponente steigt? Um wie viel Cent/kWh oder Euro/Monat? Handelt es sich um den Lieferpreis des Anbieters oder um weitergegebene Abgaben? Wenn die Ankündigung diese Trennung nicht klar macht: schriftliche Erläuterung beim Anbieter anfordern.
Die Fristenlogik beim Sonderkündigungsrecht: Ankündigungszeitpunkt = Datum, an dem Sie die Erhöhungsankündigung erhalten. Wirksamkeitsdatum = Datum, ab dem die erhöhten Preise gelten. Sonderkündigungsfrist = vier bis sechs Wochen ab Ankündigung (je nach Vertrag und Rechtsprechung). Kündigung wirksam zum = Wirksamkeitsdatum der Erhöhung.
Rechenbeispiel Preiserhöhung: Aktueller Arbeitspreis 9,2 Ct/kWh. Neuer Arbeitspreis ab 1. März: 10,4 Ct/kWh. Mehrkosten bei 15.000 kWh Jahresverbrauch: 1,2 Ct × 15.000 = 180 Euro/Jahr. Wenn ein Wettbewerber 8,8 Ct/kWh anbietet: Gesamtdifferenz = 2,4 Ct × 15.000 = 360 Euro/Jahr. Fazit: Die Erhöhung macht den Wechsel hier eindeutig lohnend.
Was passiert, wenn man die Frist für die Sonderkündigung verpasst? Der Vertrag läuft mit dem erhöhten Preis weiter. Man kann aber trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt mit der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen — dann zum nächsten regulären Kündigungstermin. Das Sonderkündigungsrecht ist eine zeitlich begrenzte Option, nicht die einzige Exit-Möglichkeit.
Alternative zur Sonderkündigung: Verhandlung. Langjährige Kunden können bei manchen Anbietern einen Bestandskundentarif oder eine individuelle Preisanpassung aushandeln. Wer den Wechsel als Druckmittel nutzt ('Ich kündige sonst'), hat manchmal Erfolg. Diese Taktik lohnt sich bei langjähriger Kundenbindung und hohem Verbrauch.
Sonderkündigungsrecht bei Grundpreiserhöhung: Auch wenn nur der monatliche Grundpreis steigt, greift das Sonderkündigungsrecht — sofern es sich um eine echte Erhöhung durch den Anbieter handelt. Erhöhungen des Messstellenentgelts durch den Netzbetreiber (über den Grundpreis weitergegeben) liegen hingegen in einer Grauzone; hier empfiehlt sich eine Auskunft der Verbraucherzentrale.
Rückwirkende Preiserhöhungen sind in Deutschland verboten. Wenn ein Anbieter versucht, vergangene Liefermonate zu höheren Preisen abzurechnen, als ursprünglich vereinbart: Zahlung unter Vorbehalt leisten, schriftlich widersprechen, Schlichtungsstelle Energie einschalten. Eine rückwirkende Erhöhung kann vollständig angefochten werden.
Wie schreibt man die Sonderkündigung? Abweichend von der ordentlichen Kündigung muss bei der Sonderkündigung der Kündigungsgrund explizit benannt werden: 'Hiermit kündige ich meinen Gasvertrag aufgrund der Preiserhöhung zum [Datum der Wirksamkeit] von [altem Preis] auf [neuen Preis] gemäß meinem Sonderkündigungsrecht nach §41 EnWG.' Kundennummer, Zählernummer, Unterschrift — fertig.
Was nach erfolgreicher Sonderkündigung passiert: Anbieter bestätigt Vertragsende-Datum (= Wirksamkeitsdatum der Erhöhung). Bis zu diesem Datum zahlen Sie den alten Preis. Ab dem Folgetag: automatische Grundversorgung als Übergangslösung. Je schneller ein neuer Sondertarif startet, desto kürzer die teurere Grundversorgungsphase.
Preisgarantien als Schutz vor weiteren Erhöhungen: Wer nach einer Sonderkündigung in einen neuen Tarif wechselt, sollte aktiv nach Preisgarantien suchen. Eine 12-Monats-Preisgarantie schützt vor dem gleichen Problem im nächsten Vertragsjahr. Achten Sie darauf, dass die Garantie explizit 'Arbeitspreis' und 'Grundpreis' abdeckt — und nicht nur 'soweit gesetzlich zulässig'.
Berechnung des neuen monatlichen Abschlags nach Erhöhung: Neuer Abschlag sollte sein: (Jahresverbrauch kWh × neuer Arbeitspreis Ct/kWh ÷ 100 + Grundpreis × 12) ÷ 12. Wenn der Anbieter einen anderen Abschlag berechnet: Recht auf Korrektur geltend machen. Überzahlte Abschläge werden bei der Jahresabrechnung erstattet.
Fazit: Eine Gaspreiserhöhung des Anbieters ist kein passives Ereignis — sie ist ein Aktivierungszeitpunkt. Wer die Ankündigung liest, die Fristdaten notiert und innerhalb weniger Wochen handelt, hat alle Optionen: Sonderkündigung mit Wechsel, Verhandlung mit dem Anbieter oder reguläre Kündigung zum nächsten Termin.