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Kaution beim Mietwagen: Wie viel wird blockiert und wie bekomme ich sie zurück?

Fast alle Mietwagenanbieter blockieren bei der Fahrzeugübernahme einen Betrag auf der Kreditkarte des Hauptfahrers. Wie hoch ist diese Kaution, wie lange dauert die Freigabe – und was tun, wenn sie nicht zurückkommt?

Die Kaution beim Mietwagen ist ein Instrument zur Schadensabsicherung. Bevor Sie zur Fahrzeugübernahme fahren, sollten Sie wissen: Wie viel wird reserviert, was kann rechtmäßig abgezogen werden – und wie holen Sie unberechtigt einbehaltene Beträge zurück?

Kautionshöhe je Fahrzeugklasse

Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse, Anbieter und gewählter Versicherungsoption. Typische Bandbreiten:

FahrzeugklasseKaution ohne VollschutzKaution mit Super-CDW
Kleinwagen / Economy200–500 €0–150 €
Kompaktklasse350–700 €0–200 €
Mittelklasse / SUV500–1.200 €100–300 €
Premium / Oberklasse1.000–3.000 €300–600 €
Transporter / Nutzfahrzeuge500–2.000 €200–500 €

Die Kaution ist keine Gebühr, sondern eine Vorautorisierung – das Geld verlässt Ihr Konto erst, wenn tatsächlich ein Schaden abgerechnet wird. Bei schadenfreier Rückgabe wird die Reservierung vollständig aufgehoben.

Übernahmeprotokoll: Der entscheidende Moment

Das Übernahmeprotokoll ist Ihr wichtigstes Schutzinstrument. Gehen Sie vor Abfahrt systematisch mit dem Mitarbeiter um das gesamte Fahrzeug. Kontrollieren Sie besonders diese häufig übersehenen Stellen:

Lassen Sie alle vorhandenen Vorschäden ins Protokoll eintragen und vom Mitarbeiter unterschreiben. Machen Sie zusätzlich eigene Fotos mit Zeitstempel aus mehreren Winkeln – sie sind im Streitfall belastbare Nachweise, die das Protokoll ergänzen.

Was darf vom Kautionsbetrag abgezogen werden?

Der Vermieter darf nur Schäden abrechnen, die während Ihrer Mietzeit neu entstanden sind und nicht bereits im Übernahmeprotokoll dokumentiert wurden. Zulässige Abzüge:

Nicht zulässig: Pauschalabzüge ohne Einzelnachweis, Abrechnung von Vorschäden aus dem Protokoll oder spätere Nachforderungen für angebliche Schäden ohne Beleg. Verlangen Sie stets die vollständige Reparaturrechnung – nicht nur einen Gesamtbetrag.

Freigabe nach Rückgabe: Typische Zeiträume

Nach schadenfreier Rückgabe hebt der Vermieter die Reservierung auf. Die tatsächliche Gutschrift auf Ihrem Konto hängt vom Zahlungsinstitut ab:

Bestehen Sie bei der Rückgabe auf einem schriftlichen Rückgabebeleg mit Datum, Uhrzeit und dem ausdrücklichen Vermerk "schadensfrei übernommen". Ohne diesen Beleg haben Sie im Nachhinein keinen Nachweis, dass das Fahrzeug unversehrt zurückgegeben wurde.

Streitfall: Ungerechtfertigte Abzüge anfechten

Wenn der Anbieter nach der Rückgabe Beträge einzieht, die Sie für unberechtigt halten, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Schriftlicher Widerspruch an den Vermieter innerhalb von 14 Tagen – mit Übernahmeprotokoll, eigenen Fotos und Rückgabebeleg als Anlagen
  2. Einzelnachweis anfordern: Reparaturrechnung oder Kostenvoranschlag vom Werkstattauftrag verlangen
  3. Chargeback beantragen: Ihre Bank kann ungerechtfertigte Abbuchungen rückbuchen – Frist beachten (meist 60–120 Tage nach Kontoauszug)
  4. Schlichtung: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder Verbraucherzentrale einschalten bei Streitwerten bis 5.000 Euro

Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens 6 Monate nach Mietende auf: Buchungsbestätigung, Übernahmeprotokoll, Fotos mit Zeitstempel, Rückgabebeleg und Kontoauszug.

Langzeitmiete: Besonderheiten und Risiken

Bei Mietdauern über 28 Tage können besondere Regelungen gelten. Klären Sie vor Vertragsabschluss:

Bei Langzeitmieten entstehen häufig Meinungsverschiedenheiten über die Zuordnung von Kleinstschäden zu bestimmten Zeiträumen. Machen Sie bei jeder Zwischeninspektion eigene Fotos und lassen Sie den Fahrzeugzustand protokollieren.

Fazit: Dokumentation ist der beste Schutz

Die Kaution ist kein versteckter Kostenfaktor – aber unzureichende Dokumentation bei Übernahme kann sie zum realen Problem machen. Wer das Übernahmeprotokoll gründlich prüft, eigene Fotos macht und bei der Rückgabe einen schriftlichen Beleg einfordert, ist bei Streitigkeiten klar im Vorteil. Chargeback-Verfahren sind ein wirksames letztes Mittel – setzen aber lückenlose Belege voraus.

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