Fast alle Mietwagenanbieter blockieren bei der Fahrzeugübernahme einen Betrag auf der Kreditkarte des Hauptfahrers. Wie hoch ist diese Kaution, wie lange dauert die Freigabe – und was tun, wenn sie nicht zurückkommt?
Die Kaution beim Mietwagen ist ein Instrument zur Schadensabsicherung. Bevor Sie zur Fahrzeugübernahme fahren, sollten Sie wissen: Wie viel wird reserviert, was kann rechtmäßig abgezogen werden – und wie holen Sie unberechtigt einbehaltene Beträge zurück?
Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse, Anbieter und gewählter Versicherungsoption. Typische Bandbreiten:
| Fahrzeugklasse | Kaution ohne Vollschutz | Kaution mit Super-CDW |
|---|---|---|
| Kleinwagen / Economy | 200–500 € | 0–150 € |
| Kompaktklasse | 350–700 € | 0–200 € |
| Mittelklasse / SUV | 500–1.200 € | 100–300 € |
| Premium / Oberklasse | 1.000–3.000 € | 300–600 € |
| Transporter / Nutzfahrzeuge | 500–2.000 € | 200–500 € |
Die Kaution ist keine Gebühr, sondern eine Vorautorisierung – das Geld verlässt Ihr Konto erst, wenn tatsächlich ein Schaden abgerechnet wird. Bei schadenfreier Rückgabe wird die Reservierung vollständig aufgehoben.
Das Übernahmeprotokoll ist Ihr wichtigstes Schutzinstrument. Gehen Sie vor Abfahrt systematisch mit dem Mitarbeiter um das gesamte Fahrzeug. Kontrollieren Sie besonders diese häufig übersehenen Stellen:
Lassen Sie alle vorhandenen Vorschäden ins Protokoll eintragen und vom Mitarbeiter unterschreiben. Machen Sie zusätzlich eigene Fotos mit Zeitstempel aus mehreren Winkeln – sie sind im Streitfall belastbare Nachweise, die das Protokoll ergänzen.
Der Vermieter darf nur Schäden abrechnen, die während Ihrer Mietzeit neu entstanden sind und nicht bereits im Übernahmeprotokoll dokumentiert wurden. Zulässige Abzüge:
Nicht zulässig: Pauschalabzüge ohne Einzelnachweis, Abrechnung von Vorschäden aus dem Protokoll oder spätere Nachforderungen für angebliche Schäden ohne Beleg. Verlangen Sie stets die vollständige Reparaturrechnung – nicht nur einen Gesamtbetrag.
Nach schadenfreier Rückgabe hebt der Vermieter die Reservierung auf. Die tatsächliche Gutschrift auf Ihrem Konto hängt vom Zahlungsinstitut ab:
Bestehen Sie bei der Rückgabe auf einem schriftlichen Rückgabebeleg mit Datum, Uhrzeit und dem ausdrücklichen Vermerk "schadensfrei übernommen". Ohne diesen Beleg haben Sie im Nachhinein keinen Nachweis, dass das Fahrzeug unversehrt zurückgegeben wurde.
Wenn der Anbieter nach der Rückgabe Beträge einzieht, die Sie für unberechtigt halten, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens 6 Monate nach Mietende auf: Buchungsbestätigung, Übernahmeprotokoll, Fotos mit Zeitstempel, Rückgabebeleg und Kontoauszug.
Bei Mietdauern über 28 Tage können besondere Regelungen gelten. Klären Sie vor Vertragsabschluss:
Bei Langzeitmieten entstehen häufig Meinungsverschiedenheiten über die Zuordnung von Kleinstschäden zu bestimmten Zeiträumen. Machen Sie bei jeder Zwischeninspektion eigene Fotos und lassen Sie den Fahrzeugzustand protokollieren.
Die Kaution ist kein versteckter Kostenfaktor – aber unzureichende Dokumentation bei Übernahme kann sie zum realen Problem machen. Wer das Übernahmeprotokoll gründlich prüft, eigene Fotos macht und bei der Rückgabe einen schriftlichen Beleg einfordert, ist bei Streitigkeiten klar im Vorteil. Chargeback-Verfahren sind ein wirksames letztes Mittel – setzen aber lückenlose Belege voraus.
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