Welcher Führerschein wird akzeptiert? Wie alt muss er sein? Und brauchen Nicht-EU-Bürger einen internationalen Führerschein? Die wichtigsten Anforderungen im Überblick.
Der Führerschein ist Pflichtdokument bei jeder Mietwagenabholung. Fehlt er, gibt es kein Fahrzeug – egal wie lange die Buchung im Voraus lag. Klären Sie offene Fragen daher vorab.
Für Pkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gilt Führerschein Klasse B. Das umfasst die meisten Pkw und leichte Transporter. Für schwerere Fahrzeuge wie große Sprinter (über 3,5 t) ist Klasse C1 oder C erforderlich. Spezialfahrzeuge wie Wohnmobile haben ggf. eigene Anforderungen. Klären Sie bei der Buchung, welche Klasse für Ihr gewünschtes Fahrzeug benötigt wird.
Die meisten deutschen Anbieter verlangen, dass der Führerschein mindestens 1 Jahr (manchmal 2 Jahre) vor Mietbeginn ausgestellt wurde. Neue Führerscheinkarteinhabern können trotz ausreichenden Alters manchmal abgewiesen werden. Überprüfen Sie die Mindestfahrerfahrung in den Buchungskonditionen.
Ein gültiger EU-Führerschein wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und ist für Anmietungen in Deutschland und anderen EU-Ländern ausreichend. Achten Sie darauf, dass Ihr Führerschein noch gültig ist – moderne EU-Führerscheine (Scheckkartenformat) sind meist 15 Jahre gültig und müssen dann verlängert werden.
Für Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland einen Mietwagen mieten, wird oft ein Internationaler Führerschein (IDP) zusätzlich zum nationalen Führerschein verlangt. US-amerikanische oder australische Führerscheine werden in Deutschland in der Regel akzeptiert, aber nicht überall. Prüfen Sie die Anforderungen im Zielland Ihrer Reise, wenn Sie im Ausland weiterfahren.
Ohne Führerschein erhalten Sie kein Fahrzeug – das ist keine Verhandlungssache. Ein Foto auf dem Smartphone ersetzt den physischen Führerschein nicht. Prüfen Sie vor jeder Mietwagenabholung, ob Ihr Führerschein eingepackt ist.
Bei der Fahrzeugabholung überprüft das Mietpersonal immer den Führerschein. Stellen Sie sicher, dass er gültig ist und die richtige Klasse für das gebuchte Fahrzeug ausweist. Abgelaufene Führerscheine werden nicht akzeptiert – der Mietvertrag kann dann nicht erfüllt werden. Führerschein-Verlust im Urlaub erfordert sofortige Kontaktaufnahme mit der Botschaft.
Ein EU-Führerschein wird in allen EU- und EWR-Ländern problemlos akzeptiert. In manchen nicht-EU-Ländern (z. B. USA, Australien, Japan) ist ein internationaler Führerschein (IFG) zusätzlich erforderlich. Dieser wird beim ADAC oder einer Fahrschule beantragt und ist 3 Jahre gültig. Ohne IFG kann die Buchung nicht angetreten werden.
Für Transporter über 3,5 t ist Klasse C1 notwendig. Für Motorräder gelten separate Klassen (A1, A2, A). Wohnmobile über 3,5 t benötigen je nach Gewicht höhere Klassen. Beim Buchen eines größeren Fahrzeugs immer die genaue Fahrzeugklasse mit der eigenen Führerscheinklasse abgleichen.
Führerscheine aus nicht-EU-Ländern werden in Deutschland für die Dauer der erlaubten Aufenthaltsdauer anerkannt, wenn sie Mindestanforderungen erfüllen. Manche Mietwagenunternehmen verlangen für Inhaber nicht-EU-Führerscheine eine beglaubigte Übersetzung oder verlangen den IFG zusätzlich. Im Zweifel beim Anbieter nachfragen.
Prüfen Sie vor der Buchung: Führerschein vorhanden und gültig? Richtige Klasse für das Fahrzeug? Internationaler Führerschein nötig? Alle eingetragenen Fahrer haben Führerschein? Mindestalter erfüllt? Diese fünf Fragen, rechtzeitig beantwortet, verhindern böse Überraschungen bei der Fahrzeugabholung.
Wer mit einem nicht-EU-Führerschein in Deutschland einen Mietwagen mieten möchte, sollte dies vorab beim Anbieter klären. Manchmal wird eine amtlich beglaubigte Übersetzung gefordert, manchmal der IFG als Ergänzung. Ohne die richtigen Dokumente kann das Fahrzeug nicht ausgehändigt werden – eine teure und frustrierende Situation am Urlaubsbeginn.
Führerschein-Probejahr: Fahrer in der Probezeit (innerhalb der ersten 2 Jahre nach Führerscheinerwerb) dürfen kein Fahrzeug führen, das die erlaubten Fahrzeugparameter überschreitet. Das betrifft hauptsächlich Leistungs-und Gewichtsgrenzen. Für normale Mietwagen ist das in der Regel kein Problem, aber bei großen Transportern oder Sonderfahrzeugen prüfen.
Vorsicht bei ausländischen Führerscheinen aus nicht-EU-Ländern: Selbst wenn ein internationaler Führerschein mitgeführt wird, verlangen manche Anbieter zusätzlich den nationalen Führerschein des Heimatlandes. Ohne den nationalen Originalführerschein kann das Fahrzeug nicht ausgehändigt werden. Führen Sie immer beide Dokumente mit.
Partnerhinweis: Bei einigen Links auf dieser Seite kann es sich um Partnerlinks handeln. Wenn Sie darüber einen Vertrag abschließen, können wir eine Vergütung erhalten. Für Sie bleibt der Vergleich kostenlos.