Viele Haushaltskunden verwechseln Netzbetreiber und Stromanbieter. Dabei haben sie grundlegend verschiedene Aufgaben – und nur den Stromanbieter können Sie frei wählen.
Die Verwechslung von Netzbetreiber und Stromanbieter ist einer der häufigsten Missverständnisse rund um den Strommarkt. Dabei sind beide Rollen völlig verschieden – und nur eine davon können Sie frei wählen.
Der Netzbetreiber betreibt die physische Stromleitungsinfrastruktur in einem Gebiet – Hochspannungsleitungen, Mittelspannungsnetz und das Niederspannungsnetz bis zum Hausanschluss. In jedem Gebiet gibt es nur einen Netzbetreiber – es ist ein natürliches Monopol, da es wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, mehrere parallele Netze zu betreiben. Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln. Er arbeitet im Hintergrund und stellt sicher, dass der Strom fließt – unabhängig davon, wer Ihr Lieferant ist.
Der Stromanbieter (Lieferant) kauft Strom an der Energiebörse oder erzeugt ihn selbst und verkauft ihn an Endkunden. Er stellt Ihnen monatlich Rechnung und ist der Vertragspartner, mit dem Sie den Liefervertrag abschließen. Zwischen mehr als 300 zugelassenen Stromlieferanten in Deutschland haben Sie freie Wahl – unabhängig davon, wer Ihr Netzbetreiber ist.
Beim Anbieterwechsel ändert sich nichts an Ihrer Netzinfrastruktur. Das Netz bleibt dasselbe, der Netzbetreiber bleibt derselbe. Was sich ändert: Wer Ihnen den Strom berechnet. Deshalb gibt es beim Wechsel keine technischen Eingriffe, keine Unterbrechung, keinen Technikerbesuch. Es ist rein ein Wechsel des Liefervertrags.
Nein. Ihr Stromanbieter rechnet alles gebündelt ab – Energiebeschaffung, Netzentgelt (das er an den Netzbetreiber weitergibt), Messkosten, Steuern und Abgaben. Auf Ihrer Rechnung sind diese Bestandteile aufgeschlüsselt, aber Sie zahlen alles in einer Zahlung an den Lieferanten.
Technische Probleme – Stromausfall, Leitungsschäden, Zählerprobleme – werden immer über den Netzbetreiber gelöst, nicht über den Stromanbieter. Bei einem Stromausfall wenden Sie sich an die Störungsnummer des Netzbetreibers (steht auf Ihrer Rechnung oder auf der Website des Netzbetreibers für Ihre Region).
Ihren Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer aktuellen Stromrechnung – dort ist er als 'Netzbetreiber' oder 'Netznutzung' ausgewiesen. Alternativ: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (mastr.bnetza.de) – PLZ eingeben, Netzbetreiber wird angezeigt.
Seit der Liberalisierung des Messstellenmarktes 2017 gibt es eine weitere Rolle: den Messstellenbetreiber. Er betreibt den Stromzähler und ist für die Ablesungen zuständig. In der Standardkonfiguration ist das der Netzbetreiber. Bei modernen Messsystemen (Smart Meter) kann das ein spezialisiertes Unternehmen sein. Auch den Messstellenbetreiber können Haushaltskunden unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
Der Netzbetreiber (oder: Verteilnetzbetreiber, VNB) betreibt die Leitungen, über die der Strom zu Ihrem Haus transportiert wird. Er ist für Betrieb, Wartung und Ausbau des Netzes verantwortlich. Bei einem Stromausfall oder Leitungsschaden ist der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner – nicht der Lieferant. Der Netzbetreiber ist regional monopolisiert: Sie können ihn nicht wechseln. Er zieht Netzentgelte über Ihre Stromrechnung ein (der Lieferant leitet sie weiter).
Netzentgelte werden unabhängig vom Lieferanten fällig. Sie zahlen sie immer – entweder direkt auf der Rechnung des Grundversorgers (der sie separat ausweist) oder verpackt im Arbeitspreis des neuen Lieferanten (der sie ebenfalls trägt und weiterrechnet). Wenn also ein Sondertarif günstig aussieht, sollten Sie prüfen: Sind die Netzentgelte im Arbeitspreis enthalten oder werden sie separat berechnet? Bei den meisten deutschen Tarifen sind sie enthalten.
Für Sie als Haushalt ist der Netzbetreiber relevant bei: Stromausfällen und Entstörungen (Sie rufen die Entstörnummer des Netzbetreibers an, nicht die des Lieferanten), Smart-Meter-Einbau (der Netzbetreiber ist Messstellenbetreiber), Anschlussänderungen (z. B. Wallbox-Anschluss mit erhöhter Leistung – Antrag beim Netzbetreiber), und Netzanschluss bei Neubauten.
Der Arbeitspreis Ihres Lieferanten besteht aus: Energiebeschaffungskosten (was der Anbieter für Strom zahlt), Marge des Anbieters, und Netzentgelten (die der Anbieter an den Netzbetreiber zahlt). Das bedeutet: Ein Anbieter in einem Netzgebiet mit hohen Netzentgelten hat automatisch höhere Arbeitspreise als ein identischer Anbieter in einem Gebiet mit niedrigen Netzentgelten. Das ist der Grund, warum PLZ-Eingabe im Tarifvergleich so wichtig ist.
Fazit: Netzbetreiber und Lieferant sind zwei grundverschiedene Rollen. Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln – er ist für die physische Leitung zuständig. Den Lieferanten wechseln Sie frei – er ist für die Beschaffung und Abrechnung zuständig. Für Ihren Alltag als Haushalt ist die Unterscheidung praktisch nur relevant, wenn es zu einem Stromausfall kommt: dann rufen Sie den Netzbetreiber an, nicht den Lieferanten.
Die Trennung von Netz und Lieferung ist der Kern der Strommarktliberalisierung – und sie ist gut für Verbraucher. Weil der Netzbetreiber ein Monopol ist und reguliert wird, können Lieferanten frei im Wettbewerb stehen. Ihr Recht auf Anbieterwahl hängt direkt davon ab.