Viele Stromangebote werden als Ökostrom vermarktet. Die Qualität und der tatsächliche Beitrag zur Energiewende unterscheiden sich jedoch je nach Zertifizierung erheblich.
Herkunftsnachweise (HKN) sind das offizielle Zertifikatssystem für Ökostrom in Europa. Sie belegen, wo eine Kilowattstunde produziert wurde – nicht ob der Strom physisch bei Ihnen ankommt. Was das bedeutet, erklärt dieses Dokument.
Ein HKN bescheinigt: Erzeugungsland und -anlage, Energiequelle (Wind, Solar, Wasser, Biogas), Zeitpunkt der Erzeugung (Monat und Jahr). Ein HKN bescheinigt nicht: Dass der Strom physisch durch Ihr Netz geflossen ist. Strom im Netz ist nicht identifizierbar – er mischt sich sofort. Die Funktion des HKN ist kaufmännisch, nicht physisch: Wer eine MWh HKN-Strom kauft, finanziert eine MWh erneuerbar erzeugte Energie – irgendwo in Europa.
HKN werden im europäischen RECS-System (Renewable Energy Certificate System) verwaltet. Zentrale Instanz: AIB (Association of Issuing Bodies). Ablauf: Grüner Energieerzeuger produziert 1 MWh Strom → erhält 1 HKN-Zertifikat. HKN wird über die AIB-Datenbank gehandelt. Versorger kauft HKN → entwertung (Verwendung) → Ausweis im Stromkennzeichnungsbericht. Das System ist handelbar: Ein Windpark in Norwegen kann HKN an einen deutschen Versorger verkaufen. Physisch kommt kein norwegischer Windstrom in Ihren Haushalt.
Die bekannte Kritik am HKN-System: Additivitätsproblem: Ein HKN-Kauf fördert keine neue Grünstromanlage. Es wird nur zertifiziert, was ohnehin schon existiert. Preis: HKN können sehr günstig sein (unter 1 Euro/MWh), was den Ökostromeffekt gering hält. Herkunftsland: Nordsee-Windstrom (Überschussland) deckt oft deutschen Ökostrom-Bedarf rein buchhalterisch. Gegenargument: Jeder HKN-Kauf senkt Nachfrage nach Graustrom und schafft schwaches Marktsignal für neue Anlagen.
Weil das HKN-System allein keine Additionalität sicherstellt, gibt es Premium-Zertifizierungen: EE-01 (Tüv Nord): Zertifiziert Stromlieferverträge mit Anlagenbindung – Strom kommt aus einer namentlich genannten Anlage in Deutschland. OK-Power (EnergieVision e.V.): Fordert Neuanlagenquote (Prozentsatz aus Anlagen jünger als 6 Jahre). Grüner Strom Label (GSL): Höchste Anforderungen, Direktlieferverträge mit Anlagebetreibern. Diese Labels kosten mehr – aber sie adressieren das Additivitätsproblem des reinen HKN-Systems.
Gemäß §42 EnWG müssen alle Energieversorger auf Jahresabrechnungen und im Jahresreport ausweisen: Anteil erneuerbarer Energien (%), CO2-Emissionen in g/kWh, Anteil Kernenergie (falls vorhanden). Bei HKN-basiertem Ökostrom: Anteil erneuerbar 100%, CO2 rechnerisch 0. Vergleich: Durchschnittlicher Strom-Mix Deutschland in Rechnung: 55–65 % Erneuerbare, ca. 350–400 g CO2/kWh.
HKN sind nicht nur für Haushalte relevant. Unternehmen nutzen sie für: CO2-Bilanzierung (Scope 2 nach GHG Protocol), ESG-Reporting (Nachhaltigkeitsberichte), Corporate Renewable Energy Targets. Im B2B-Markt unterscheidet man: Market-based: CO2-Bilanzierung nach tatsächlich bezogenem HKN-Strom. Location-based: CO2-Bilanzierung nach durchschnittlichem Netz-Mix. Unternehmen mit ambitionierten Klimazielen prüfen, ob HKN oder Direktabnahmeverträge (PPAs) klimapolitisch vorzuziehen sind.
Herkunftsnachweise sind das Mindeststandard-Zertifikat für Ökostrom. Sie belegen die Erzeugungsquelle buchhalterisch korrekt – fördern aber keine neuen Anlagen. Wer mehr will, wählt Tarife mit Premium-Label oder direktem Anlagenbezug. Wer den Grundstandard versteht, kann dann entscheiden, was ihm das wert ist.
Herkunftsnachweise sind das buchhalterische Instrument der Energiewende. Perfekt sind sie nicht – das wissen auch die Zertifizierer. Aber ohne sie hätten wir keine nachvollziehbare Messlatte für Ökostrom-Qualität. Die Lösung ist nicht, HKN abzulehnen – sondern Premium-Labels zu fordern, die mehr verlangen.