Manche Anbieter bieten Strom und Gas gemeinsam als Paket an. Was ein solcher Kombivertrag bringt, wann er sinnvoll ist und was man beachten sollte.
Strom- und Gaslieferung aus einer Hand – das bieten Kombiverträge. Aber lohnt sich das wirklich, oder sind separate Verträge günstiger?
Ein Kombivertrag (auch Kombi-Tarif oder Doppelpaket) bündelt Strom- und Gaslieferung beim selben Anbieter in einem Paket. Häufig gibt es einen kombinierten Rabatt oder Bonus für beide Energiearten. Die Abrechnung erfolgt beim Anbieter – entweder in einer gemeinsamen Rechnung oder separat.
Ein Kombivertrag kann sinnvoll sein, wenn: der Anbieter für beide Energiearten wettbewerbsfähige Preise bietet (d. h. kein Produkt ist deutlich teurer als die günstigste Alternative), der kombinierte Rabatt echten Mehrwert bietet (nicht nur ein Marketing-Bonus), und Sie die Verwaltung vereinfachen wollen (weniger Anbieter, weniger Rechnungen).
In den meisten Fällen sind die günstigsten Strom- und Gasanbieter nicht identisch. Ein Kombivertrag mit einem einzigen Anbieter bedeutet, dass Sie mindestens bei einem Produkt Kompromisse eingehen. Separate Verträge erlauben echte Optimierung beider Preise unabhängig voneinander.
Vergleichsformel: Jahrespreis Strom (Kombi) + Jahrespreis Gas (Kombi) – Kombi-Bonus vs. günstigster Strom-Jahrespreis (separat) + günstigster Gas-Jahrespreis (separat). Das gibt den klaren Preisgewinner. Führen Sie den Vergleich für Ihren konkreten Strom- und Gasverbrauch durch.
Wenn ein Anbieter bei einem Kombivertrag den Strom- oder Gaspreis erhöht, entsteht ein Sonderkündigungsrecht – nicht nur für das betroffene Produkt, sondern unter Umständen für den gesamten Kombivertrag. Die genauen Bedingungen stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Ein Kombivertrag ist praktisch, wenn er preislich wettbewerbsfähig ist. In der Praxis sind die Einzelpreise in einem Kombivertrag häufig leicht höher als die jeweiligen Bestpreise in separaten Verträgen – der Bequemlichkeitsaufpreis. Wer spart, vergleicht beides und entscheidet dann.
Ein Strom-Gas-Kombivertrag bündelt die Lieferung von Strom und Erdgas bei einem einzigen Anbieter. Statt zwei separaten Rechnungen und zwei Ansprechpartnern haben Sie alles in einem Vertrag. Viele große Energieversorger und einige überregionale Anbieter bieten diese Kombination an.
Verwaltungsvereinfachung: eine Rechnung, ein Ansprechpartner, ein SEPA-Mandat. Potenzieller Kombi-Rabatt: Manche Anbieter geben einen Abschlag (z. B. 5–15 % auf den Grundpreis oder einen einmaligen Kombi-Bonus) wenn beide Sparten zusammen abgeschlossen werden. Einfachere Kündigung: Bei Wechsel zu einem anderen Anbieter reicht eine Kündigung.
Kein Flexibilitätsvorteil: Wenn der günstigste Stromanbieter nicht der günstigste Gasanbieter ist, schränkt der Kombivertrag die Optimierungsmöglichkeit ein. Beide Sparten gebunden: Wenn ein Teil des Vertrags schlecht wird (z. B. Gaspreiserhöhung), ist auch die Strombindung ein Problem. Abhängigkeit von einem Anbieter: Ein Anbieterangebot kann sich verschlechtern – zwei separate Anbieter bieten mehr Optionen.
Das hängt vom konkreten Angebot ab. Vergleich: Strom einzeln (günstigster Anbieter) + Gas einzeln (günstigster Anbieter) vs. Kombivertrag. Wenn der Kombirabatt den Mehrpreis durch suboptimale Einzelpreise kompensiert: Kombi lohnt. Wenn der günstigste Strom- und der günstigste Gasanbieter beide besser sind als der Kombi: Einzelverträge lohnen. Die Rechnung ist immer konkret – kein pauschales Ja oder Nein.
Erstens: Günstigsten Stromtarif für Jahresverbrauch (kWh) und PLZ ermitteln – Jahresgesamtpreis notieren. Zweitens: Günstigsten Gastarif für Jahresverbrauch (kWh) und PLZ ermitteln – Jahresgesamtpreis notieren. Drittens: Bestes Kombivertrag-Angebot ermitteln – Jahresgesamtpreis für Strom + Gas zusammen notieren. Viertens: Summe der Einzelpreise vs. Kombipreis vergleichen. Der günstigere Gesamtwert gewinnt.
Häufig ist im Kombivertrag eine Sparte günstig, die andere mittelpreisig. In diesem Fall lohnt es sich, die teure Sparte separat abzuschließen und nur die günstige Sparte über den Kombi-Anbieter zu beziehen. Manche Anbieter ermöglichen das explizit – andere nicht. Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig.
Strom-Gas-Kombiverträge bieten Verwaltungsbequemlichkeit und manchmal einen echten Preisrabatt. Sie sind eine gute Option, wenn das Kombi-Angebot günstiger oder gleich gut ist wie die Summe der günstigsten Einzeltarife. Vergleichen Sie immer konkret – pauschale Empfehlungen für oder gegen Kombiverträge sind wenig hilfreich, weil alles vom aktuellen Angebot abhängt.
Ein weiterer Aspekt des Kombivertrags, den viele unterschätzen: Was passiert bei einem Umzug? Wenn Sie umziehen, müssen Sie entweder den Kombivertrag an die neue Adresse ummelden (falls der Anbieter dort liefert) oder kündigen. Bei Einzelverträgen ist die Flexibilität je nach Anbieter unterschiedlich. Manche Kombianbieter erlauben es, nur eine Sparte an eine neue Adresse zu übertragen und die andere neu abzuschließen – das kann kompliziert werden. Fragen Sie beim Kombi-Anbieter explizit nach der Umzugsoption, bevor Sie sich für mehrere Jahre binden.
Praktisch gesehen eignet sich ein Kombivertrag am besten für Haushalte, die in einer stabilen Wohnsituation sind (kein Umzug in absehbarer Zeit), beide Energieträger nutzen (Erdgas für Heizung und Küche, Strom für den Rest), und den Verwaltungsaufwand minimieren möchten. Für alle anderen ist der Vergleich der Einzeltarife der bessere Ausgangspunkt.
Kombiverträge sind praktisch – aber Bequemlichkeit sollte nicht mehr kosten als 50 Euro pro Jahr. Wer stärker auf Preis optimiert, vergleicht Strom und Gas separat. Wer eine Rechnung und einen Ansprechpartner bevorzugt, prüft, ob der Kombi-Rabatt den potenziellen Mehrpreis rechtfertigt.