Wer keinen aktiven Gasvertrag hat, fällt automatisch in die Grundversorgung des zuständigen Netzbetreibers. Grundversorgungspreise sind in der Regel höher als Wechseltarife.
Die Gasgrundversorgung ist eine gesetzliche Pflicht: In jedem Netzgebiet muss es einen Grundversorger geben, der alle Haushaltskunden versorgt, die keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben. Wer neu in eine Wohnung einzieht und noch keinen Vertrag hat, wird automatisch über den Grundversorger versorgt.
Grundversorgungstarife sind in der Regel teurer als am Markt verfügbare Wechseltarife. Das liegt daran, dass der Grundversorger die Verpflichtung hat, jeden Kunden aufzunehmen, und deshalb höhere Risikoaufschläge einkalkuliert. Für Haushaltskunden ist die Grundversorgung daher selten die wirtschaftlich günstigste Option.
Als Grundversorgungskunde hat man gesetzlich definierte Rechte: Die Preise sind nach gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichen. Preiserhöhungen müssen rechtzeitig angekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gilt auch in der Grundversorgung.
Der Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif ist jederzeit möglich – ohne Mindestlaufzeit und mit kurzer Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, nach dem Einzug oder spätestens nach Erhalt der ersten Abrechnung einen Tarifvergleich durchzuführen und ggf. zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Wer in einer Wohnung lebt, in der der Vormieter die Grundversorgung genutzt hat, wird beim Einzug automatisch zum Grundversorgungskunden – bis ein eigener Vertrag abgeschlossen wird. Es empfiehlt sich, schnell zu handeln: Zunächst den Zählerstand am Einzugstag dokumentieren, dann einen Tarifvergleich durchführen und möglichst früh einen günstigeren Sondertarif wählen.
Die Gasgrundversorgung bietet Sicherheit, ist aber in der Regel die teuerste Option. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Grundversorger seine Preise transparent ausweist und Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigt. Als Grundversorger muss er jeden Haushaltskunden im Netzgebiet aufnehmen – ohne Bonitätsprüfung und ohne Mindestlaufzeit.
Bei einer Grundversorgungskündigung gibt es keine Mindestkündigungsfrist im üblichen Sinn. Gemäß GasGVV kann die Grundversorgung zum Ende eines Kalendermonats mit zwei Wochen Vorankündigung gekündigt werden. Diese kurze Frist macht es einfach, auf einen günstigeren Sondertarif zu wechseln.
Der Grundversorger für die eigene Adresse kann bei der Bundesnetzagentur oder beim lokalen Netzbetreiber erfragt werden. Auf der Jahresrechnung steht der Lieferant – das ist in der Regel der Grundversorger, es sei denn, man hat bereits eigenständig einen anderen Vertrag abgeschlossen.
Grundversorgungspreise werden als solche in der Regel deutlich auf der Rechnung ausgewiesen. In vielen Regionen liegt der Grundversorgungspreis 20–40 % über dem günstigsten verfügbaren Sondertarif. Wer seit Jahren in der Grundversorgung ist, ohne einen Tarifvergleich durchgeführt zu haben, hat möglicherweise erhebliche Einsparpotenziale nicht genutzt.
Fazit: Die Gasgrundversorgung ist wichtig als Sicherheitsnetz, sollte aber nicht als Dauerlösung betrachtet werden. Ein Wechsel in einen günstigeren Sondertarif ist jederzeit einfach möglich und in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnvoll.
Der Übergang von der Grundversorgung in einen Sondertarif ist der häufigste Energiewechsel in Deutschland. Viele Haushalte bleiben jahrelang in der Grundversorgung, weil der Wechsel als kompliziert wahrgenommen wird – obwohl er in der Praxis sehr einfach ist. Der neue Anbieter übernimmt die gesamte Koordination, wenn man beim Vertragsabschluss den alten Lieferanten angibt.
Manche Netzbetreiber sind gleichzeitig Grundversorger in ihrem Gebiet. In kleinen Kommunen ist das der häufigste Fall: Das Stadtwerk ist Netzbetreiber (für die Leitungen) und gleichzeitig Grundversorger (für den Gasliefervertrag). Als Kunde kann man trotzdem zu einem anderen Lieferanten wechseln – der Netzbetreiber bleibt der Netzbetreiber, ändert aber seinen Status als Lieferant.
Wer sich fragt, ob die Grundversorgung wirklich so viel teurer ist: Ein direkter Vergleich auf einem Tarifvergleichsportal mit der eigenen PLZ und dem eigenen Jahresverbrauch zeigt es in Zahlen. In der Regel beträgt der Unterschied zwischen Grundversorgungstarif und günstigstem Sondertarif 15–40 % des Jahrespreises. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh können das 300–800 Euro sein.
Verbraucherschutztipp: Wer nicht weiß, wer sein Grundversorger ist – weil man erst eingezogen ist oder weil der bisherige Anbieter insolvent wurde – kann ihn herausfinden, indem man beim lokalen Netzbetreiber nachfragt. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Grundversorger in seinem Netzgebiet zu benennen. Diese Information ist kostenlos und muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Grundversorgung und soziale Sicherheit: Die Grundversorgung existiert als Sicherheitsnetz, damit niemand ohne Gasversorgung bleibt. Selbst bei Zahlungsverzug darf die Versorgung nicht sofort unterbrochen werden – es gelten gesetzliche Schutzfristen. Bei finanziellen Schwierigkeiten: Vor der Unterbrechung immer das Gespräch mit dem Anbieter suchen und ggf. Ratenzahlung vereinbaren.
Fazit: Die Grundversorgung ist ein wichtiges Sicherheitsnetz, aber kein Dauerzustand. Wer aktiv einen Sondertarif wählt, zahlt in der Regel weniger. Der Wechsel dauert ein paar Minuten, ist rechtlich abgesichert und bringt sofort Einsparungen. Die Grundversorgung hat ihren Platz – als Auffangnetz und Notfallversorgung. Als Dauerlösung ist sie in der Regel die teuerste Option.
In der Praxis bekommen viele Neukunden und Einzieher zunächst automatisch die Grundversorgung, ohne es zu wissen. Das passiert, weil beim Einzug kein eigener Liefervertrag besteht. Der Grundversorger tritt automatisch in Kraft und schickt früher oder später einen Brief. Dieser Brief enthält die aktuellen Grundversorgungspreise. Wer ihn erhält, sollte das als Erinnerung sehen, sofort einen Preisvergleich zu machen und in einen Sondertarif zu wechseln.