Tarif vergleichen, neuen Anbieter wählen, alten Vertrag kündigen – in vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Die Gasversorgung wird beim Wechsel nicht unterbrochen.
Für einen Gasanbieterwechsel ist zunächst ein Tarifvergleich sinnvoll. Dabei zählen neben dem Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde) auch der Grundpreis, die Vertragslaufzeit und enthaltene Leistungen wie Neukundenprämien. Ein Vergleich aller Konditionen gibt die Grundlage für eine informierte Entscheidung.
Nach Auswahl eines neuen Tarifs wird der Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen. Viele Anbieter bieten an, die Kündigung beim bisherigen Anbieter zu übernehmen. In diesem Fall gibt man nur das Wunschdatum und den aktuellen Lieferanten an – der neue Anbieter koordiniert den Rest.
Die Gasversorgung wird beim Wechsel gesetzlich geschützt: Selbst wenn die Kündigung beim alten Anbieter noch nicht bestätigt ist, stellt der Netzbetreiber die Versorgung sicher. Eine Unterbrechung der Gaslieferung findet beim regulären Anbieterwechsel nicht statt.
Nach dem Wechsel erhält man eine Jahresabrechnung vom alten Anbieter, die den Verbrauch bis zum Stichtag abrechnet. Zu hohe Abschläge werden zurückerstattet, zu niedrige führen zu einer Nachzahlung. Die Abrechnung sollte sorgfältig geprüft werden, insbesondere die gemeldeten Zählerstände.
Vor dem Wechsel lohnt sich ein Blick auf die eigene Jahresabrechnung: Wie hoch war der Gasverbrauch in kWh? Mit diesem Wert und der Postleitzahl lassen sich Tarifvergleiche konkret berechnen. Auch die Preisgarantielaufzeit ist ein wichtiges Kriterium – ein Tarif ohne Preisgarantie kann kurzfristig teurer werden, selbst wenn er heute günstiger erscheint.
Beim Wechselprozess selbst sind folgende Punkte zu beachten: Die Vertragsnummer und Kundennummer des bisherigen Anbieters beschleunigen den Wechselprozess. Den Zählerstand am Wechseltag unbedingt ablesen und dokumentieren – er ist Grundlage für die Schlussabrechnung. Eine Foto-Dokumentation des Zählerstands mit Datum ist hilfreich.
Nach dem Wechsel läuft der neue Vertrag ab dem vereinbarten Starttermin. Es kann mehrere Wochen dauern, bis alle Abrechnungen des alten Anbieters abgeschlossen sind. Das Lastschriftmandat beim alten Anbieter bleibt bis zur Schlussrechnung bestehen. Ein zu früher Widerruf des Mandats kann zu Zahlungsausfällen und Mahngebühren führen.
Ein Gaswechsel lässt sich grundsätzlich jederzeit initiieren – es gibt keine saisonalen Einschränkungen. Günstiger ist es jedoch, den Wechsel nicht mitten in der Heizsaison zu vollziehen, da dann die monatlichen Abschläge des alten Anbieters besonders hoch sein können und es zu Vorauszahlungskonflikten kommen kann. Nach dem Sommer oder im Frühjahr ist ein guter Zeitpunkt.
Für Mieter gelten beim Gaswechsel dieselben Rechte wie für Eigentümer. Der Lieferant kann frei gewählt werden. Lediglich beim Wärmecontracting (Vermieter liefert Wärme statt Gas direkt) liegt kein eigener Gasvertrag vor – in diesem Fall ist kein Wechsel möglich, da der Vermieter die Wärme liefert, nicht der Gaslieferant.
Wer regelmäßig vergleicht, optimiert langfristig die Energiekosten. Eine jährliche Prüfung des laufenden Tarifs gibt Aufschluss darüber, ob das aktuelle Angebot noch konkurrenzfähig ist oder ob ein erneuter Wechsel sinnvoll wäre. Besonders nach Preisentwicklungen am Gasmarkt kann sich ein Vergleich deutlich auszahlen.
Wer unsicher ist, welcher Anbieter zum eigenen Verbrauchsprofil passt, kann verschiedene Kriterien heranziehen: Preisgarantie (schützt vor kurzfristigen Preisschwankungen), Anbieterbewertungen auf unabhängigen Plattformen, Sitz des Anbieters (lokal vs. national) und Kundenservicequalität. Keines dieser Kriterien ist allein entscheidend – in Kombination geben sie ein vollständigeres Bild.
Die Jahresabrechnung nach dem Wechsel wird in zwei Teilen ankommen: Der alte Anbieter schickt eine Schlussabrechnung für den Zeitraum bis zum Wechselstichtag. Der neue Anbieter beginnt mit einer Vorauszahlung (Abschlag) für den neuen Abrechnungszeitraum. Wer den Zählerstand am Wechseltag dokumentiert hat, kann beide Abrechnungen einfach nachvollziehen.
Tarifvergleiche sollten mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Gaspreise schwanken je nach Marktlage erheblich. Was heute der günstigste Tarif ist, kann nach 12 Monaten nicht mehr die beste Option sein. Ein jährlicher Vergleich ist der einfachste Weg, dauerhaft günstig zu heizen.
Verbraucher unterschätzen häufig den Einfluss der Netzgebühren auf den Gesamtpreis. Diese machen 40–55 % des Gaspreises aus und sind je nach Netzbetreiber und Region unterschiedlich hoch. Sie sind nicht verhandelbar und bei jedem Anbieter in der Region gleich. Was verhandelbar ist, ist der Arbeitspreis des Lieferanten und der Grundpreis. Auf diese Komponenten sollte der Vergleich fokussiert werden.
Die Kreditwürdigkeit spielt beim Gaswechsel in der Regel keine Rolle – Gaslieferanten verlangen keine Schufa-Auskunft für Standardverträge. Wer jedoch sehr schlechte Bonität hat, könnte von manchen Anbietern abgelehnt werden. In diesem Fall bleibt die Grundversorgung als Rückfallnetz: Sie darf nicht verweigert werden und ist ohne Bonitätsprüfung zugänglich.
Zusammenfassung Gaswechsel: Jahresrechnung oder Preiserhöhungsankündigung als Anlass nehmen, Jahresverbrauch in kWh aus der Rechnung heraussuchen, auf einem unabhängigen Vergleichsportal mit der eigenen PLZ vergleichen, den günstigsten Tarif auswählen, online abschließen – fertig. Der Rest läuft automatisch. Wer diesen Prozess einmal durchgegangen ist, schafft ihn beim nächsten Mal in unter 15 Minuten.
Verbraucher in Deutschland sind gesetzlich vor unfairen Wechselpraktiken geschützt. Der neue Anbieter muss innerhalb von drei Werktagen nach Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung schicken; die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Danach ist der Wechsel verbindlich, aber der gesamte Ablauf – Kündigung beim alten Anbieter, Abwicklung mit Netzbetreiber – läuft ohne weiteres Zutun des Kunden.